210
26. Die ordentlichen Ausgaben für
sanitäre Zwecke. 1 )
N ach 1895 fielen zunächst alle sanitären Aufwendungen der
Staatskasse zu Cast, bis 1899 das allgemeine Gesetz be
treffend die Regelung der Distriktsteuern erlassen wurde.
Seitdem werden die Gehälter der Kö-i, die Ausgaben für die Be
kämpfung der Infektions- und venerischen Krankheiten sowie die
Kosten für die öffentlichen Brunnenanlagen, die Wasserversorgung,
Kanalisierung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schlachtviehschau,
Nahrungsmitteluntersuchung usw. aus den Distriktkassen bestritten.
Doch werden für die Bekämpfung der Infektionskrankheiten gewisse
Zuschüsse aus der Staatskasse gewährt; außerdem sind seit 1904
die Aufwendungen für die B ekämpfung der Pest und seit 1911 auch die-
jenigen für die Malariabekämpfung in den Etat übernommen worden.
Die ordentlichen Ausgaben für sanitäre Zwecke in den Rechnungs
jahren 1907—1909 (in Yen).
A. Staatskasse.
Jahr
Bekämpfung der
Infektions
krankheiten
Bekämpfung
der Pest
Hospitäler
Medizinische
Schule
Institut für
experimentelle
Forschungen
1907
8 356
41 026
297 371
73 103
—
1908
21 236
37 070
325 532
66 127
—
1909
66 007
—
367 246
65 138
44 987
B. Distriktkassen.
Jahr
Gehälter
der
Ko-i
Bekämpfung
der
Infektions
krankheiten
Bekämpfung
der
venerischen
Krankheiten
Straßen
reinigung
und Müll
abfuhr
Schlacht
viehschau
Nahrungs-
mittel-
unter-
suchung
Unterhaltung
der
Wasserwerke
1907
66 364
32 452
21 573
28 578
8521
511
20 686
1908
68 750
36 520
22 436
32 466
9330
1000
19 683
1909
69 195
29 273
21 880
34 398
9654
1000
254 458
*) die Sanitätskassen (vergl. Abschnitt 25) sind hierbei infolge ihrer
besonderen Stellung unberücksichtigt geblieben.