Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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17.  Aufsicht  über  die  Bekämpfung  des  Opiumschmuggels  und
über  die  Maßnahmen  gegen  die  heimliche  Bereitung  von  Opiumpaste;
Untersektion  E:
18.  Aufsicht  über  die  Pestbekämpfung;
19.  Aufsicht  über  die  Rattenvertilgung;
20.  Aufsicht  über  die  bakteriologische  Untersuchung  der  Pestfälle ­
  und  der  Ratten;
21.  Aufsicht  über  die  Malariabekämpfung.
Das  Sanitätsbureau  setzt  sich  zusammen  aus:
2  Sanitätsräten  (darunter  einer  im  Chokunin-Range),
1  Seucheninspekteur,
2  Medizinalinspekteuren,
4  Seuchenärzten,
1  Polizeiinspektor,
5  subalternen  Beamten  und  mehreren  außeretatmäßigen  Beamten.

Besondere  Zentralorgane.
Als  solche  sind  vier  Kommissionen  zu  bezeichnen.
a)  Die  Kommission  für  Gesundheitspflege,  seit  März  1897.
Sie  besteht  aus  Regierungs-  und  Medizinalbeamten  sowie  aus  Ärzten
und  Apothekern.  Der  Vorsitzende  ist  der  jedesmalige  Chef  der
Zivilverwaltung.  Sie  wird  vom  Generalgouverneur  in  Fragen  der
Gesundheitspflege  zu  Ratschlägen  herangezogen  und  besitzt  auch
das  Recht,  ihm  Vorschläge  zu  machen.
b)  Die  Kommission  für  Erforschung  der  Infektions-  und  endemischen ­
  Krankheiten,  seit  Februar  1899.  Ihr  fällt  auch  die  Aufgabe
zu,  geeignete  Methoden  für  die  Behandlung  der  Opiumgewohnheitsraucher ­
  zu  ermitteln.  Den  Vorsitz  führt  der  Chef  der  Zivilverwaltung.
c)  Die  Kommission  zur  Bekämpfung  der  Pest,  seit  Oktober  1903.
Den  Vorsitz  hat  der  Chef  der  Zivil  Verwaltung.
d)  Die  Kommission  für  Städteumbau,  seit  Mai  1909.  Von  November ­
  1898  bis  Mai  1909  hat  eine  Kommission  für  den  Umbau  der
Städte  Taihoku  und  Kilung  bestanden.  Der  Vorsitzende  wird  vom
Generalgouverneur  aus  der  Reihe  der  Kommissare  ernannt.
            
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