Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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Die  Ausgaben  für  die  Kö-i  wurden  anfangs  vom  Staate  bestritten, ­
  bis  sie  seit  1898  von  den  Distrikten  übernommen  wurden.
Für  die  Tatsache,  daß  sich  in  der  letzten  Zeit  die  Sitten  und  Gebräuche
der  Eingeborenen  gebessert  haben  und  daß  sie  insbesondere  die  Vorzüge ­
  der  modernen  Heilkunde  zu  verstehen  und  eine  mit  jedem  Tage
wachsende  Hochachtung  vor  ihr  zu  zeigen  beginnen,  ist  besonders
charakteristisch,  daß  selbst  Frauen,  die  gemäß  der  alten  Sitte  gewohnt
waren,  ihre  Wohnung  nie  zu  verlassen,  und  es  für  Schande  hielten,
sich  mit  fremden  Männern  zu  unterhalten,  aus  freiem  Entschlüsse
die  halbbeamteten  Arzte  aufsuchten;  sie  brachten  auch  wohl  kleine
Kinder  mit  und  scheuten  oft  selbst  lange  Wege  nicht.  Übrigens
sind  jetzt  auch  schon  14  Kö-i  aus  den  Formosachinesen  selbst  hervorgegangen. ­

B.  Praktische  Ärzte,  l-se'i  und  Zahnärzte.
Im  Jahre  1895  gab  es  etwa  2000  I-sei,  d.  h.  Heilkundige  aus  der
altchinesischen  Schule.  Ein  Teil  von  ihnen  war  in  der  chinesischen
medizinischen  und  schönen  Literatur  wohl  bewandert,  ein  Teil  durch
ausländische  Missionare  mit  den  Anfangsgründen  der  modernen
Medizin  bekannt  gemacht  worden,  die  große  Mehrzahl  jedoch  entbehrte ­
  nicht  nur  der  wissenschaftlichen  Ausbildung,  sondern  auch
der  allgemeinen  Schulbildung.  Daher  rief  das  Generalgouvernement,
wie  erwähnt,  die  Hospitäler,  die  medizinische  Schule  und  die  Institution ­
  der  Kö-i  ins  Leben.  Sodann  siedelten,  seitdem  1896  die
Freizügigkeit  auf  Formosa  eingeführt  worden  war,  eine  Anzahl  Ärzte
aus  Japan  nach  Formosa  über,  um  hier  ihre  Praxis  auszuüben.
Unter  Ärzten  und  Zahnärzten  werden  jetzt  solche  Personen  verstanden,
die  entweder  auf  Grund  der  Ärzteverordnung  für  Formosa  vom
Generalgouverneur  zugelassen  oder  gemäß  dem  Gesetz  betreffend
die  Ausübung  der  ärztlichen  und  zahnärztlichen  Praxis  in  Japan
registriert  sind.  Die  Voraussetzungen  hierzu  werden  erfüllt  durch
erfolgreiches  Studium  auf  einer  Universität  oder  medizinischen
Hochschule  oder  durch  das  Bestehen  des  Staatsexamens  für  Ärzte.
Ausländische  Ärzte,  die  in  ihrer  Heimat  approbiert  sind,  können
nach  Ermessen  des  Generalgouverneurs  zugelassen  werden.
Die  I-sei  wurden  zunächst  ohne  jede  Beschränkung  stillschweigend ­
  geduldet.  Doch  wurde  mit  der  Zeit  für  geboten  erachtet,  sie
            
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