Full text : Deutschlands chemische Industrie

23

äusseren  Bedingungen  in  der  Einheit  der  deutschen
Lande,  in  einer  gesicherten,  auf  fortschreitendem  Wohlstände ­
  begründeten  Finanzwirtschaft  und  in  der  weisen
Gesetzgebung  seines  Kanzlers,  dessen  erste  Sorge
es  war,  die  nationale  Arbeit  zu  schützen  und  durch
Stetigkeit  der  Handelsbeziehungen  zum  Auslande  der
deutschen  Industrie  einen  festen  Boden  zu  schaffen.  Die
allmähliche  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen  schafft  nach
Aufhebung  26  verschiedener  Tarife  eine  erspriessliche
Verkehrspolitik  und  einen  einheitlichen  Reichseisenbahntarif,
  der  die  sichere  Kalkulation  für  den  Ein-  und  Verkauf ­
  der  Waren  ermöglicht.  An  die  Stelle  des  bis  dahin
sorgfältig  gewahrten  Fabrikgeheimnisses,  das  durch  die
Wiederholung  vieler  kostspieliger  Erfahrungen  und  Entdeckungen ­
  zu  einer  unnützen  Vergeudung  der  Kräfte
führt,  tritt  mit  der  Einführung  des  deutschen  Pa-  Patentgesetz
tentgesetzes  der  Schutz  des  gewerblichen  Eigentums
und  die  Veröffentlichung  der  wichtigsten  Erfindungen,
die  die  Industrie  mit  neuen  Ideen  befruchtet.  Ein  gründliches ­
  Vorprüfungs-  und  Einspruchsverfahren  verleiht
den  deutschen  Patenten  ein  grösseres  Ansehen  vor  denen
des  Auslandes  und  führt  vermöge  der  durch  dieses  Verfahren ­
  bewirkten  sorgfältigen  Ausarbeitung  der  Schriftstücke ­
  zu  einer  chemischen  Patentliteratur,  wie  sie  an
Umfang  und  wissenschaftlicher  Bedeutung  kein  anderes
Land  aufzuweisen  hat.  Das  grosse  Handbuch  von
Adolf  Winther,*)  in  dem  die  seit  dem  Erlass  dieses
Gesetzes  bis  1905  erteilten  organisch  chemischen
Patente  systematisch  kodifiziert  sind,  enthält  die  Beschreibung ­
  von  mehr  als  6000  in  Deutschland  geschützter

*)  Ad.  Winther,  Zusammenstellung  der  Patente  a.  d.  Gebiete
der  organischen  Chemie.  1877  bis  1905.  3  Bde.  Giessen  1908—1910.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.