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Zweites Buch. Die Gegner.
In einigen prägnanten Formeln haben sie selbst ihr ganzes Pro
gramm zum Ausdruck gebracht, nämlich in einem Briefe, den sie 1830
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses sandten * 1 ). Dieser Brief
verdient hier zitiert zu werden:
„Die Saint-Simonisten verwerfen das System der Gütergemein
schaft, denn diese Gemeinschaft würde eine offenbare Verletzung des
ersten aller Moralgesetze sein, die zu lehren sie beauftragt sind, eines
Gesetzes, demzufolge in Zukunft die Stellung eines jeden sich’nach
seinen Fähigkeiten und sein Lohn sich nach seinen Lei
stungen richten.
„Aber auf Grund dieses Gesetzes verlangen sie die Abschaffung
aller Geburtsprivilegien ohne Ausnahme und folglich auch die des
ERBRECHTES, des größten aller dieser Privilegien, in dem heute
alle anderen beschlossen sind, und dessen Wirkung darin besteht, dem
Zufall die Verteilung der gesellschaftlichen Vorteile zu überlassen, und
zwar unter der kleinen Anzahl derer, die einen Anspruch darauf erheben
können, während die bei weitem zahlreichere Klasse zur Verkommen
heit, zur Unwissenheit und zum Elend verdammt wird.
„Sie verlangen, daß alle Arbeitsmittel, der Boden und die Kapi
talien, die heute den zerstückelten Stamm des Privateigentums bilden,
zu einem einzigen gesellschaftlichen Vermögensstamme vereint werden,
und daß dieses Ganze durch Assoziation und zwar in der Form einer
Hierarchie bewirtschaftet werde, so daß die Aufgabe eines jeden den
Ausdruck seiner Fähigkeit vorstelle, und sein Reichtum im Verhältnis
zu seinen Leistungen stehe.
„Die Saint-Simonisten beabsichtigen, die Einrichtung des Eigen
tums nur insoweit anzugreifen, als es für einige das frevelhafte Privileg
des Müßigganges zu einem Rechtsgrundsatz erhebt, nämlich zum
Recht von der Arbeit anderer zu leben.“
c) Endlich begnügen sich die, die das Privateigentum kritisieren,
im allgemeinen nicht damit, es vom Gesichtspunkte der Verteilung und
der Erzeugung der Güter zu verurteilen. Fast stets fügen sie den beiden
Argumenten ein drittes an, das man das historische Argument nennen
könnte. Es besteht in der Darlegung, daß das Eigentum eine bewegliche
wechselnde, in beständiger Entwicklung befindliche Einrichtung i st ’
die schon heute das Bestreben zeigt, sich in der von ihnen gewünschten
Richtung zu verändern. Auch die Saint-Simonisten haben dieses Arg u '
ment gebraucht.
Diese Form der Beweisführung hwt, wie wir schon hier hervorheben
wollen, im Laufe des 19. Jahrhunderts eine sehr bedeutende Rolle g e
spielt, und zwar zunächst bei den Sozialisten, dann aber auch bei anderen
9 Als Anhang zur 2. Ausg. der Doctrine de Saint-Simon, Exposit 1011 ’
1. Jahrg., 1829.