Full text: Bankpolitik

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II. Der Geldmarkt. 
oder in Samarkand arbeitet unter ganz andern Verhältnissen als sein 
Mitbürger an der deutsch-russischen Grenze,- Art und Rückzahlung 
der Wechsel sind so verschieden, daß eine Oifferierung gerechtfertigt 
erscheint. In den vereinigten Staaten dagegen ist ungeachtet der 
räumlich so großen Ausdehnung der Unterschied der wirtschaftlichen 
Kultur nicht ebensogroß,- immerhin haben bisher die Zinssätze in den 
einzelnen Staaten außerordentlich geschwankt. So betrug das Zeitgeld 
im Durchschnitt in West-Virginia 4.82%, in Oklahoma 12.60% (Laugh- 
lin, Zitat bei Hauser, Die amerikanische Bankreform). Einheitssatz 
für das Unionsgebiet war von der Aldrichkommission geplant und 
wäre auch durchführbar. Nach dem neuen Gesetz wird die Annäherung 
an den Einheitssatz von der Tüchtigkeit des Bundesreserverats ab 
hängen. 
Zn Deutschland ist die Reichsbank seit 1897 zum Einheitssatz über 
gegangen. Der Diskont zur privatrate hat die Vermehrung der Bank 
akzepte begünstigt und zu einer für die Notenbank unerwünschten 
Zurückdrängung des Warenwechsels beigetragen. Auch Krankreich und 
Oesterreich halten am Einheitssatz fest, Italien weicht davon nur in 
seltenen Källen ab. Die italienische Gesetzgebung gestattet sehr in 
teressante Ausnahmen zu Gunsten einzelner notleidender Industrie 
zweige^ indes scheint in derartigen Källen weniger niedriger wechsel- 
als niedriger Kontokorrentzins nötig zu sein. 
Der Einheitssatz ist der Struktur der einheitlichen Notenbank allein 
angemessen: die Verleihung der Mittel, die sich die Notenbank auf 
Grund ihres Monopols beschafft, darf nicht zu Konditionen erfolgen, 
deren höhe in jedem einzelnen Kall vom Gutdünken der Notenbank 
leitung abhängt. Dem Monopol entspricht überall eine öffentlich- 
rechtliche Regelung des Preises,- bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts 
bestand eine Höchstgrenze für den Banksatz, seitdem diese gefallen ist, 
kann nur in der Gleichmäßigkeit des Preises das Korrelat für das Mono 
pol gefunden werden, vom Satz der Notenbank hängen auch die Be 
dingungen für die übrigen Kredite ab, und diese können nur dann im 
Land einander angenähert werden, wenn die Notenbank einen Ein 
heitssatz hat. Die Schaffung gleichmäßiger Konkurrenzbedingungen 
im einheitlichen Wirtschaftsgebiet ist aber eine Hauptaufgabe des mo 
dernen Staates, und er kann sie nur durchführen, wenn er die Zest- 
setzung der Bankrate nicht als privatwirtschaftliche Angelegenheit des 
Noteninstituts auffaßt. — 
Die Zentralbanken Europas sind aus den finanziellen Bedürf 
nissen des Staates heraus entstanden,- die beiden letzten Generationen
	        
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