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II. Der Geldmarkt.
oder in Samarkand arbeitet unter ganz andern Verhältnissen als sein
Mitbürger an der deutsch-russischen Grenze,- Art und Rückzahlung
der Wechsel sind so verschieden, daß eine Oifferierung gerechtfertigt
erscheint. In den vereinigten Staaten dagegen ist ungeachtet der
räumlich so großen Ausdehnung der Unterschied der wirtschaftlichen
Kultur nicht ebensogroß,- immerhin haben bisher die Zinssätze in den
einzelnen Staaten außerordentlich geschwankt. So betrug das Zeitgeld
im Durchschnitt in West-Virginia 4.82%, in Oklahoma 12.60% (Laugh-
lin, Zitat bei Hauser, Die amerikanische Bankreform). Einheitssatz
für das Unionsgebiet war von der Aldrichkommission geplant und
wäre auch durchführbar. Nach dem neuen Gesetz wird die Annäherung
an den Einheitssatz von der Tüchtigkeit des Bundesreserverats ab
hängen.
Zn Deutschland ist die Reichsbank seit 1897 zum Einheitssatz über
gegangen. Der Diskont zur privatrate hat die Vermehrung der Bank
akzepte begünstigt und zu einer für die Notenbank unerwünschten
Zurückdrängung des Warenwechsels beigetragen. Auch Krankreich und
Oesterreich halten am Einheitssatz fest, Italien weicht davon nur in
seltenen Källen ab. Die italienische Gesetzgebung gestattet sehr in
teressante Ausnahmen zu Gunsten einzelner notleidender Industrie
zweige^ indes scheint in derartigen Källen weniger niedriger wechsel-
als niedriger Kontokorrentzins nötig zu sein.
Der Einheitssatz ist der Struktur der einheitlichen Notenbank allein
angemessen: die Verleihung der Mittel, die sich die Notenbank auf
Grund ihres Monopols beschafft, darf nicht zu Konditionen erfolgen,
deren höhe in jedem einzelnen Kall vom Gutdünken der Notenbank
leitung abhängt. Dem Monopol entspricht überall eine öffentlich-
rechtliche Regelung des Preises,- bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts
bestand eine Höchstgrenze für den Banksatz, seitdem diese gefallen ist,
kann nur in der Gleichmäßigkeit des Preises das Korrelat für das Mono
pol gefunden werden, vom Satz der Notenbank hängen auch die Be
dingungen für die übrigen Kredite ab, und diese können nur dann im
Land einander angenähert werden, wenn die Notenbank einen Ein
heitssatz hat. Die Schaffung gleichmäßiger Konkurrenzbedingungen
im einheitlichen Wirtschaftsgebiet ist aber eine Hauptaufgabe des mo
dernen Staates, und er kann sie nur durchführen, wenn er die Zest-
setzung der Bankrate nicht als privatwirtschaftliche Angelegenheit des
Noteninstituts auffaßt. —
Die Zentralbanken Europas sind aus den finanziellen Bedürf
nissen des Staates heraus entstanden,- die beiden letzten Generationen