ganze Gruppen von untereinander konkurrierenden Unter-
nehmungen speziell für den Zweck der Durchführung der
produktiven Arbeitslosenfürsorge organisatorisch zusammen-
gefaßt werden.
Es werden hier daher einerseits neben anderem in
Frage kommen: In erster Linie Verbesserungen des volks-
wirtschafflichen Produktionsapparates, die eine mehr
oder minder unmittelbare Steigerung des Produktivitätsgrades
der Wirtschaft zur Folge haben, ihre Kosten daher in nicht
allzulanger Zeit reproduzieren und gleichzeitig auch auf anderem
Wege das Übel der wirtschaftlichen Stagnation und Arbeits-
losigkeit, das in der geringen Absatzmöglichkeit bei den
gegebenen Kostenpreisen gelegen ist, durch Senkung der
Produktionskosten (Steigerung der Exportfähigkeit etz.)
schlechthin an der Wurzel anpacken. Hieher gehört
nicht nur der sich alsbald sowohl nach der rentablen wie
produktiven Seite hin auswirkende Ausbau des Verkehrs-
systems (Erschließung rohstoffreicher oder insbesonders
auch landwirtschaftlich extensiv bewirtschafteter Gebiete u. s. f.),
sondern auch die Ausführung großzügiger land wirtschaft-
licher Meliorationen, der Ausbau von Wasserkräften
u. dsl. m.“'). Die Durchführung solcher Aktionen mit in der
Hauptsache minderentlohnten Arbeitslosen, deren Natur als
einmalige Unternehmungen, die sonst unterblieben, die
Schädigung von Konkurrenten so gut wie ausschließt, könnte,
soweit dies wirklich zweckmäßig erschiene, öffentlichen Körper-
schaften übertragen werden, deren Sache es dann wäre, fall-
weise ‚private Unternehmungen beizuziehen, oder, soweit dies
nicht der Fall wäre, privaten Industrien und Industrieorgani-
sationen direkt, aber unter genauer Kontrolle der Kosten-
voranschläge und der Geschäftsführung durch den Staat und
seine Experten.
Das nötige Betriebskapital für solche Unternehmungen
müßte bei möglichster Ausnützung der eben brachliegenden
Reserven der Wirtschaft an stehendem Kapital dann, wenn
inländisches oder ausländisches Kapital unter den entsprechen-
HM 4) Die Ausführung von sogenannten Notstandsarbeiten, die irgend
welchen Luxuszwecken dienen oder doch ihren produktiven Zweck nicht
in absehbarer Zeit verwirklichen, können als Mittel, Bestehen und Folsen
chronischer Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, naturgemäß nicht anerkannt
werden.
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