Object: Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

ganze Gruppen von untereinander konkurrierenden Unter- 
nehmungen speziell für den Zweck der Durchführung der 
produktiven Arbeitslosenfürsorge organisatorisch zusammen- 
gefaßt werden. 
Es werden hier daher einerseits neben anderem in 
Frage kommen: In erster Linie Verbesserungen des volks- 
wirtschafflichen Produktionsapparates, die eine mehr 
oder minder unmittelbare Steigerung des Produktivitätsgrades 
der Wirtschaft zur Folge haben, ihre Kosten daher in nicht 
allzulanger Zeit reproduzieren und gleichzeitig auch auf anderem 
Wege das Übel der wirtschaftlichen Stagnation und Arbeits- 
losigkeit, das in der geringen Absatzmöglichkeit bei den 
gegebenen Kostenpreisen gelegen ist, durch Senkung der 
Produktionskosten (Steigerung der Exportfähigkeit etz.) 
schlechthin an der Wurzel anpacken. Hieher gehört 
nicht nur der sich alsbald sowohl nach der rentablen wie 
produktiven Seite hin auswirkende Ausbau des Verkehrs- 
systems (Erschließung rohstoffreicher oder insbesonders 
auch landwirtschaftlich extensiv bewirtschafteter Gebiete u. s. f.), 
sondern auch die Ausführung großzügiger land wirtschaft- 
licher Meliorationen, der Ausbau von Wasserkräften 
u. dsl. m.“'). Die Durchführung solcher Aktionen mit in der 
Hauptsache minderentlohnten Arbeitslosen, deren Natur als 
einmalige Unternehmungen, die sonst unterblieben, die 
Schädigung von Konkurrenten so gut wie ausschließt, könnte, 
soweit dies wirklich zweckmäßig erschiene, öffentlichen Körper- 
schaften übertragen werden, deren Sache es dann wäre, fall- 
weise ‚private Unternehmungen beizuziehen, oder, soweit dies 
nicht der Fall wäre, privaten Industrien und Industrieorgani- 
sationen direkt, aber unter genauer Kontrolle der Kosten- 
voranschläge und der Geschäftsführung durch den Staat und 
seine Experten. 
Das nötige Betriebskapital für solche Unternehmungen 
müßte bei möglichster Ausnützung der eben brachliegenden 
Reserven der Wirtschaft an stehendem Kapital dann, wenn 
inländisches oder ausländisches Kapital unter den entsprechen- 
HM 4) Die Ausführung von sogenannten Notstandsarbeiten, die irgend 
welchen Luxuszwecken dienen oder doch ihren produktiven Zweck nicht 
in absehbarer Zeit verwirklichen, können als Mittel, Bestehen und Folsen 
chronischer Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, naturgemäß nicht anerkannt 
werden. 
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