Die Organisation des britischen Weltreichs.
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war, so gewährte die in Frage stehende Kolonie dem betreffenden
fremden Lande gegen die eingeräumten Vorteile den gleichen Zoll
tarif wie dem Mutterlande; eine Bevorzugung irgendeines Ge
bietes, mit Ausnahme eines Nachbarstaates, aber auch eine Be
günstigung des Mutterlandes war ausgeschlossen. Die Kolonie hatte
das Recht, hohe oder niedere Tarife einzuführen; sie war darin ganz
«autonom». Sie mußte aber den gewählten Tarif gegenüber jeder
mann anwenden. Es sind heute noch 12 derartige Verträge in Kraft,
zum Teil solche, die aus alten Zeiten stammen. Diese Bestimmung
wurde indes von den Kolonien als Beeinträchtigung ihrer handels
politischen Bewegungsfreiheit empfunden. Seit etwa 15 Jahren
werden daher alle neuen britischen Handelsverträge mit dem Zusatz
abgeschlossen, daß den kolonialen Regierungen der Beitritt zu den
Verträgen freistehe. Daher ist z. B. dem Handelsvertrag mit Japan
(1895) wohl Kanada, aber nicht Australien beigetreten. Mit dieser
Fassung ist nur die Möglichkeit geschaffen, die Kolonien von den
Folgen der mutterländischen Handelsvertragspolitik zu befreien; es
ist ihnen aber noch nicht die Möglichkeit gegeben, eine eigene
Handelsvertragspolitik zu betreiben, auch wo sie eine solche er
streben. Kanada hat seit 1897 dem Mutterlande eine Vorzugs
behandlung eingeräumt, nachdem der belgische und der deutsche
Handelsvertrag gekündigt waren. Es hat Deutschland gegenüber
das Prinzip erfolgreich verfochten, daß die Meistbegünstigung sich
nur auf die gleichmäßige Behandlung fremder Staaten, nicht auf
die des Mutterlandes erstrecke. Es ist bereit, dem Mutterlande eine
Vorzugsbehandlung zu sichern. Es ist aber gleichzeitig bestrebt, mit
anderen Ländern selbständig zu handelspolitischen Abkommen zu
gelangen. Es hat sich zu diesem Zwecke 1906 einen Zwischentarif
geschaffen, dessen Sätze solchen Ländern zugebilligt werden, die
Kanada besondere Vorteile einräumen. Auf Grund dieses, etwas er
mäßigten Tarifs hat es im Jahre 1909 ein Handelsabkommen mit
Frankreich getroffen. Es war überdies bereit, ein Gegenseitigkeits
abkommen mit den Vereinigten Staaten zu schließen, das den Wert
der englischen Vorzugsbehandlung in Kanada vermindert hätte, auf
Grund dessen aber die kanadische Einfuhr in den Vereinigten Staaten
besser behandelt worden wäre als die englische Einfuhr dorthin. Es
ist gewillt, den Handel mit dem Mutterlande mit allen Kräften zu
fördern; es will aber nicht auf eine Entwicklung seines Handels mit