Contents: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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war, so gewährte die in Frage stehende Kolonie dem betreffenden 
fremden Lande gegen die eingeräumten Vorteile den gleichen Zoll 
tarif wie dem Mutterlande; eine Bevorzugung irgendeines Ge 
bietes, mit Ausnahme eines Nachbarstaates, aber auch eine Be 
günstigung des Mutterlandes war ausgeschlossen. Die Kolonie hatte 
das Recht, hohe oder niedere Tarife einzuführen; sie war darin ganz 
«autonom». Sie mußte aber den gewählten Tarif gegenüber jeder 
mann anwenden. Es sind heute noch 12 derartige Verträge in Kraft, 
zum Teil solche, die aus alten Zeiten stammen. Diese Bestimmung 
wurde indes von den Kolonien als Beeinträchtigung ihrer handels 
politischen Bewegungsfreiheit empfunden. Seit etwa 15 Jahren 
werden daher alle neuen britischen Handelsverträge mit dem Zusatz 
abgeschlossen, daß den kolonialen Regierungen der Beitritt zu den 
Verträgen freistehe. Daher ist z. B. dem Handelsvertrag mit Japan 
(1895) wohl Kanada, aber nicht Australien beigetreten. Mit dieser 
Fassung ist nur die Möglichkeit geschaffen, die Kolonien von den 
Folgen der mutterländischen Handelsvertragspolitik zu befreien; es 
ist ihnen aber noch nicht die Möglichkeit gegeben, eine eigene 
Handelsvertragspolitik zu betreiben, auch wo sie eine solche er 
streben. Kanada hat seit 1897 dem Mutterlande eine Vorzugs 
behandlung eingeräumt, nachdem der belgische und der deutsche 
Handelsvertrag gekündigt waren. Es hat Deutschland gegenüber 
das Prinzip erfolgreich verfochten, daß die Meistbegünstigung sich 
nur auf die gleichmäßige Behandlung fremder Staaten, nicht auf 
die des Mutterlandes erstrecke. Es ist bereit, dem Mutterlande eine 
Vorzugsbehandlung zu sichern. Es ist aber gleichzeitig bestrebt, mit 
anderen Ländern selbständig zu handelspolitischen Abkommen zu 
gelangen. Es hat sich zu diesem Zwecke 1906 einen Zwischentarif 
geschaffen, dessen Sätze solchen Ländern zugebilligt werden, die 
Kanada besondere Vorteile einräumen. Auf Grund dieses, etwas er 
mäßigten Tarifs hat es im Jahre 1909 ein Handelsabkommen mit 
Frankreich getroffen. Es war überdies bereit, ein Gegenseitigkeits 
abkommen mit den Vereinigten Staaten zu schließen, das den Wert 
der englischen Vorzugsbehandlung in Kanada vermindert hätte, auf 
Grund dessen aber die kanadische Einfuhr in den Vereinigten Staaten 
besser behandelt worden wäre als die englische Einfuhr dorthin. Es 
ist gewillt, den Handel mit dem Mutterlande mit allen Kräften zu 
fördern; es will aber nicht auf eine Entwicklung seines Handels mit
	        
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