fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die Silberentwertung Mitte des 19. Jahrhunderts führte zu neuen 
Einsichten. Bereits im Jahre 1816 hatte Adam Müller in seiner 
Schrift „Versuch einer neuen Theorie des Geldes" eine nichtmetallistische 
Geldtheorie entwickelt. 
Maßgeblichen Einfluß erlangte sie aber erst durch GeorgFriedrich 
Knapp (1842—1926) 1 ). Im Gegensatz zu den Metallisten, die sagen, 
Geld hat nur Wert, weil sein Stofs (Gold oder Silber) Wert hat, erblickt 
Knapp das Wesen des Geldes in der „Nominalität der.Wert 
et n h e i t". Die Geldeinheit, in der man rechnet, ist nur nominal. Dem 
Metallismus stellt er den Nominal ismus gegenüber. Bevor es keinen 
Staat gibt, gibt es kein Geld, sondern nur Tauschmittel. Das Geld ist 
„ein Geschöpf der Rechtsordnung" und nur ein solches. Das 
Wesen des Geldes beruht darauf, daß der Staat kraft Gesetzes, durch 
„staatliche Proklamation", gewissen, von ihm gekennzeichneten Stücken 
„Geltung" verleihe. Daher sei es gleichgültig, ob die Geldzeichen aus Papier 
oder Metall hergestellt seien. Ausschlaggebend sei stets der staatliche Befehl, 
das Vertrauen, das diesem die Allgemeinheit entgegenbrächte. Die Wert 
einheit, die der Staat einer Geldschöpfung zugrundelegt, stelle nicht den 
Wert der gemünzten Metallmengen, sondern nur ein bestimmtes Quantum 
abstrakter Kauf- und Zahlkraft dar. Nur mit Zahlmarken, mit „ch a r t a. 
len Stücken", könne man bei den Kulturvölkern unserer Zeit Zahlung 
leisten. Diese Tatsache bezeichnet Knapp als die Chartalverfas- 
sung des Geldes. Neben der „chartalen" Zahlung stehe der „girale" 
Geldverkehr: Übertragung von Werteinheiten durch Verfügung über ein 
Guthaben zugunsten eines Dritten. 
Der Auffassung Knapps ist zuzustimmen, insoweit er den Begriff des 
Geldes vom Geldstoff unabhängig macht. Sie erklärt wohl, wie der Staat 
den Wertinhalt der geschichtlichen Geldeinheiten festsetzt und ausbaut, nicht 
aber, wie der Geldwert selbst sich bildet. Die Erfüllung der Zahlungs 
verpflichtungen von Land zu Land zeigt, daß sich auch dort ein bestimmter 
Wert ergibt, wo der staatliche Befehl seine Grenzen findet. 
Die juristisch-dogmatischen Ausführungen Knapps hat Friedrich 
Bendixen (im „Wesen des Geldes" und in zahlreichen anderen Ab 
handlungen) nach der wirtschaftlichen Seite ergänzt. Er begründet 
i) „Staatliche Theorie des Geldes". Die 1. Ausl, ist 1905 erschienen.
	        
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