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Die Silberentwertung Mitte des 19. Jahrhunderts führte zu neuen
Einsichten. Bereits im Jahre 1816 hatte Adam Müller in seiner
Schrift „Versuch einer neuen Theorie des Geldes" eine nichtmetallistische
Geldtheorie entwickelt.
Maßgeblichen Einfluß erlangte sie aber erst durch GeorgFriedrich
Knapp (1842—1926) 1 ). Im Gegensatz zu den Metallisten, die sagen,
Geld hat nur Wert, weil sein Stofs (Gold oder Silber) Wert hat, erblickt
Knapp das Wesen des Geldes in der „Nominalität der.Wert
et n h e i t". Die Geldeinheit, in der man rechnet, ist nur nominal. Dem
Metallismus stellt er den Nominal ismus gegenüber. Bevor es keinen
Staat gibt, gibt es kein Geld, sondern nur Tauschmittel. Das Geld ist
„ein Geschöpf der Rechtsordnung" und nur ein solches. Das
Wesen des Geldes beruht darauf, daß der Staat kraft Gesetzes, durch
„staatliche Proklamation", gewissen, von ihm gekennzeichneten Stücken
„Geltung" verleihe. Daher sei es gleichgültig, ob die Geldzeichen aus Papier
oder Metall hergestellt seien. Ausschlaggebend sei stets der staatliche Befehl,
das Vertrauen, das diesem die Allgemeinheit entgegenbrächte. Die Wert
einheit, die der Staat einer Geldschöpfung zugrundelegt, stelle nicht den
Wert der gemünzten Metallmengen, sondern nur ein bestimmtes Quantum
abstrakter Kauf- und Zahlkraft dar. Nur mit Zahlmarken, mit „ch a r t a.
len Stücken", könne man bei den Kulturvölkern unserer Zeit Zahlung
leisten. Diese Tatsache bezeichnet Knapp als die Chartalverfas-
sung des Geldes. Neben der „chartalen" Zahlung stehe der „girale"
Geldverkehr: Übertragung von Werteinheiten durch Verfügung über ein
Guthaben zugunsten eines Dritten.
Der Auffassung Knapps ist zuzustimmen, insoweit er den Begriff des
Geldes vom Geldstoff unabhängig macht. Sie erklärt wohl, wie der Staat
den Wertinhalt der geschichtlichen Geldeinheiten festsetzt und ausbaut, nicht
aber, wie der Geldwert selbst sich bildet. Die Erfüllung der Zahlungs
verpflichtungen von Land zu Land zeigt, daß sich auch dort ein bestimmter
Wert ergibt, wo der staatliche Befehl seine Grenzen findet.
Die juristisch-dogmatischen Ausführungen Knapps hat Friedrich
Bendixen (im „Wesen des Geldes" und in zahlreichen anderen Ab
handlungen) nach der wirtschaftlichen Seite ergänzt. Er begründet
i) „Staatliche Theorie des Geldes". Die 1. Ausl, ist 1905 erschienen.