Kompanie, die aber noch keine Aktien im modernen Sinne waren,
sondern persönliche Anteilscheine der Kompanie-Teilhaber!). Diese
Aktien wurden an der Börse gehandelt und führten schnell zu leb-
hafter Spekulation, wobei sich Baisse- und Hausse-Parteien bildeten 2).
Von einem regelmäßigen Börsenverkehr in niederländischen Staats-
papieren erfahren wir aber vor 1672 nichts. In den Aktien der
Ostindischen Kompanie entstand schon frühzeitig ein Zeit- und
Prämienhandel, der die Spekulation belebte und den Umsatz ver-
mehrte, obwohl vielfach Verordnungen der Generalstaaten von
1610—1677 diesen Zeithandel verboten?). Da die Aktien sich auf die
verschiedenen Kammern verteilten, so stellte sich bald ein Unter-
schied unter ihnen heraus; die Amsterdamer und Seeländer Aktien
waren es zunächst allein, die im Börsenhandel erschienen; später
überwogen die Amsterdamer auf dem Markte; sie hatten stets
einen höheren Kurs*). Es war deshalb sehr begreiflich, wenn die
Amsterdamer Börse die Nachrichten über die Ostindischen Retour-
schiffe, ihre Ladungen und deren Werte mit großer Spannung ver-
folgte und erörterte; von diesen Retouren hing für einen großen
Teil der Börsenspekulanten Wohl und Wehe ab5®).
Im Handel mit Staatspapieren «bildete das
Jahr 1672 einen Wendepunkt; es ist das Geburts-
jahr des modernen Kredits in Kriegszeiten
und wirtschaftsgeschichtlich daher von hohem Interesse, nicht nur
für Holland, sondern für die Allgemeinheit. Der plötzliche Einfall
1) Nach Colenbrander, Erste Auftreten usw., kam die „Aktie‘‘ 1606
zuerst vor; früher wurden nur ‚Parten“ erwähnt, die lediglich Anteil am Grund-
kapital sicherten, während die „Aktie“ auch den Dividendenanspruch in sich schloß.
Die ‚Part‘ verschwand dann bald.
?) Vgl. hierüber das interessante, 1688 erschienene Buch von Ve gadela
Vega. Der Herausgeber, Prin gsheim,‚, wendet sich S. XIV gegen Sombart,
Kapitalismus, II, 562 und seine Behauptung, die Effektenbörse sei selbst in Amster-
dam bis in die 2. Hälfte des 18. Jahrhdts. ‚,in den allerersten Entwicklungsansätzen
stecken geblieben‘; vgl. auch Smith ‚ Tijd-affaires, S. 21 ff.
3) Über die ersten Zeitgeschäfte und das Verbot von 1610 vgl. Bakhuizen
vanden Brink, Isaac Lemaire, S. 231 ff.
‘) Ehrenberg, Zeitalter der Fugger, II, 292 ff.; derselbe, Aktienspeku-
lation, S. 889 ff.; Klerk de Reus, S.177; Sayous,!La speculation sur
marchandises, S. 31; Sayous’ Aufsatz, La bourse d’Amsterdam au XVII. siecle
(Revue de Paris, VII, 3; 1900, S. 772 ff.) bietet nichts Neues.
5) Ehrenber g , Aktienspekulation, S. 824.
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