thumbs: Holländische Wirtschaftsgeschichte

Kompanie, die aber noch keine Aktien im modernen Sinne waren, 
sondern persönliche Anteilscheine der Kompanie-Teilhaber!). Diese 
Aktien wurden an der Börse gehandelt und führten schnell zu leb- 
hafter Spekulation, wobei sich Baisse- und Hausse-Parteien bildeten 2). 
Von einem regelmäßigen Börsenverkehr in niederländischen Staats- 
papieren erfahren wir aber vor 1672 nichts. In den Aktien der 
Ostindischen Kompanie entstand schon frühzeitig ein Zeit- und 
Prämienhandel, der die Spekulation belebte und den Umsatz ver- 
mehrte, obwohl vielfach Verordnungen der Generalstaaten von 
1610—1677 diesen Zeithandel verboten?). Da die Aktien sich auf die 
verschiedenen Kammern verteilten, so stellte sich bald ein Unter- 
schied unter ihnen heraus; die Amsterdamer und Seeländer Aktien 
waren es zunächst allein, die im Börsenhandel erschienen; später 
überwogen die Amsterdamer auf dem Markte; sie hatten stets 
einen höheren Kurs*). Es war deshalb sehr begreiflich, wenn die 
Amsterdamer Börse die Nachrichten über die Ostindischen Retour- 
schiffe, ihre Ladungen und deren Werte mit großer Spannung ver- 
folgte und erörterte; von diesen Retouren hing für einen großen 
Teil der Börsenspekulanten Wohl und Wehe ab5®). 
Im Handel mit Staatspapieren «bildete das 
Jahr 1672 einen Wendepunkt; es ist das Geburts- 
jahr des modernen Kredits in Kriegszeiten 
und wirtschaftsgeschichtlich daher von hohem Interesse, nicht nur 
für Holland, sondern für die Allgemeinheit. Der plötzliche Einfall 
1) Nach Colenbrander, Erste Auftreten usw., kam die „Aktie‘‘ 1606 
zuerst vor; früher wurden nur ‚Parten“ erwähnt, die lediglich Anteil am Grund- 
kapital sicherten, während die „Aktie“ auch den Dividendenanspruch in sich schloß. 
Die ‚Part‘ verschwand dann bald. 
?) Vgl. hierüber das interessante, 1688 erschienene Buch von Ve gadela 
Vega. Der Herausgeber, Prin gsheim,‚, wendet sich S. XIV gegen Sombart, 
Kapitalismus, II, 562 und seine Behauptung, die Effektenbörse sei selbst in Amster- 
dam bis in die 2. Hälfte des 18. Jahrhdts. ‚,in den allerersten Entwicklungsansätzen 
stecken geblieben‘; vgl. auch Smith ‚ Tijd-affaires, S. 21 ff. 
3) Über die ersten Zeitgeschäfte und das Verbot von 1610 vgl. Bakhuizen 
vanden Brink, Isaac Lemaire, S. 231 ff. 
‘) Ehrenberg, Zeitalter der Fugger, II, 292 ff.; derselbe, Aktienspeku- 
lation, S. 889 ff.; Klerk de Reus, S.177; Sayous,!La speculation sur 
marchandises, S. 31; Sayous’ Aufsatz, La bourse d’Amsterdam au XVII. siecle 
(Revue de Paris, VII, 3; 1900, S. 772 ff.) bietet nichts Neues. 
5) Ehrenber g , Aktienspekulation, S. 824. 
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