Elftes Buch. Erstes Kapitel.
weis die Rheinpfalz; zudem bildete sich unter ihm eine be—
deutende Reichsgütermacht im Pleißner Lande aus, die doppelt
wichtig zu werden versprach, seitdem Heinrich VI. die Mark—
grafschaft Meißen für das Reich eingezogen hatte. Allein wie
wurde der kräftige Gang dieser Erwerbungen im Laufe des
13. Jahrhunderts unterbrochen! Schon Philipp von Schwaben
war maßlos in Vergabungen; in den späteren Jahren Fried⸗
richs II. und unter Konrad IV. kam es dann zu einer förm—
lichen Plünderung des Reichsbehörs. Was schließlich übrig
blieb, betrug an Flächeninhalt etwa Dreiviertel der Mark
Brandenburg; es lag zerstreut im Mündungsgebiet des Mains
in den Rhein, zwischen Neckar und Donau und Donau und
Lech, dazu kamen die Landgrafschaft Niederelsaß, Teile der
Oberpfalz und das sächsische Vogtland mit der Burggrafschaft
Altenburg. Es waren im Mutterlande elende Reste einstigen
Besitzes; auf das Kolonialgebiet aber erstreckte sich der Reichs—
besitz so gut wie gar nicht. Und doch wäre gerade auf diesem
Boden bei festem Zugreifen der Könige eine neue territoriale
Begründung der Reichsgewalt nochmals möglich gewesen, wie
Vorgänge späterer Zeit beweisen.
Das Kolonialgebiet zeichnete sich vor dem Mutterlande da—
durch aus, daß es das Land besonders großer Territorien war.
Wie die Siedelhufe der vlamischen und fränkischen Bauern die
alte Volkshufe der Heimat in ihrem Umfang um das Doppelte
zu übertreffen pflegte, folgend dem Gesetz extensiveren Aus—
maßes und darum reicheren Bodenumfangs aller kolonialen
Kulturen, so waren auch die Territorien des neugewonnenen
Ostens durchschnittlich mindestens doppelt so groß als die des
Mutterlandes, und die zahlreichen Miniaturbildungen der
Heimat fehlten fast ganz. In stolzer Reihe waren diese öst—
lichen Territorien nebeneinander gelagert, indem sie zugleich fast
immer Länder umfaßten: Preußen und Pommern; Branden⸗
burg und Schlesien; Böhmen und Mähren; sterreich, Steier—
mark, Kärnten und Krain. Die hervorragendsten unter ihnen
aber waren für die Zeiten des hohen und auch noch des späteren