Full text: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Eigentum und Erblichkeit. 
an den Kosten der Entwässerung, Berieselung oder Neuab 
grenzung ihrer Ländereien zu' tragen. Das ist ein Eingriff in 
)as Privateigentum, der aber im allgemeinen Interesse ge 
ordert wird, eine zwangsweise Solidarität. Der Eigentümer 
chreit: „Ich bin doch wohl Herr darüber, mein Land nicht 
zu bewässern oder meine Sümpfe nicht auszutrocknen!", 
aber man erwidert ihm: „Nein, Du bist nicht Herr darüber, 
ob Du es nicht tun willst; Du bist verpflichtet, dieses Land zum 
Besten aller auszunutzen". Der Eigentümer kann nicht 
egoistisch sagen: „mein Land", sondern „unser Land". 
Da ist auch noch das Enteignungsgesetz „im Interesse der 
öffentlichen Wohlfahrt" — das ist der amtliche Ausdruck, 
und er ist sehr treffend. Aber dies Gesetz wurde nur 
in seltenen Fällen angewandt, und mit einem Überfluß 
von Kautelen zum Schutz der Eigentümerinteressen, so daß 
es nichts Schöneres für einen Eigentümer gab als die Ent 
eignung, so daß schon genügte, wenn ein Land oder ein Haus 
von der Enteignung „bedroht" war — und es erzielte sofort 
einen gewaltigen Mehrwert. 
Nun hat sich diese Enteignung im Interesse des öffent 
lichen Wohles im größten Maßstab soeben in den meisten 
jungen Republiken ausgebreitet, die letzthin auf den Trümmern 
des russischen Reiches entstanden sind, und sogar in mehreren 
alten Nachbarländern, wie in Griechenland und Rumänien. 
Man hat die teilweise Enteignung alles Großgrundbesitzes 
verfügt. In allen diesen Ländern hat man seit zwei oder drei 
Jahren Gesetze herausgebracht, die alle Güter von einer über 
ein gewisses Maß hinausgehenden Ausdehnung enteignen — 
das Maß ist je nach den Ländern verschieden. 
Wohlgemerkt, handelt es sich hier nicht etwa darum, das 
Kollektiveigentum an Stelle des Privateigentums zu setzen, 
da man gerade im Gegenteil die Schaffung und Vermehrung 
einer Klasse von Kleinbesitzern fördern will. Aber diese Ent 
eignung hat nichtsdestoweniger einen sozialistischen Zug, inso 
fern als sie die Tendenz zeigt, das gutsherrliche und Renten 
eigentum zu beseitigen und an seine Stelle ein Eigentum zu 
setzen, das auf der Arbeit beruht und das man dem sozialen 
Interesse entsprechender hält. 
Was soll man übrigens zu den Steuern sagen, besonders 
bei der furchtbaren Ausdehnung, die sie seit dem Kriege in fast 
allen Ländern genommen haben — sind sie nicht eine Art 
Enteignung der Einkommen? Wenn man z. B. in England, 
in Deutschland, in den Vereinigten Staaten — und morgen
	        
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