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Eigentum und Erblichkeit.
an den Kosten der Entwässerung, Berieselung oder Neuab
grenzung ihrer Ländereien zu' tragen. Das ist ein Eingriff in
)as Privateigentum, der aber im allgemeinen Interesse ge
ordert wird, eine zwangsweise Solidarität. Der Eigentümer
chreit: „Ich bin doch wohl Herr darüber, mein Land nicht
zu bewässern oder meine Sümpfe nicht auszutrocknen!",
aber man erwidert ihm: „Nein, Du bist nicht Herr darüber,
ob Du es nicht tun willst; Du bist verpflichtet, dieses Land zum
Besten aller auszunutzen". Der Eigentümer kann nicht
egoistisch sagen: „mein Land", sondern „unser Land".
Da ist auch noch das Enteignungsgesetz „im Interesse der
öffentlichen Wohlfahrt" — das ist der amtliche Ausdruck,
und er ist sehr treffend. Aber dies Gesetz wurde nur
in seltenen Fällen angewandt, und mit einem Überfluß
von Kautelen zum Schutz der Eigentümerinteressen, so daß
es nichts Schöneres für einen Eigentümer gab als die Ent
eignung, so daß schon genügte, wenn ein Land oder ein Haus
von der Enteignung „bedroht" war — und es erzielte sofort
einen gewaltigen Mehrwert.
Nun hat sich diese Enteignung im Interesse des öffent
lichen Wohles im größten Maßstab soeben in den meisten
jungen Republiken ausgebreitet, die letzthin auf den Trümmern
des russischen Reiches entstanden sind, und sogar in mehreren
alten Nachbarländern, wie in Griechenland und Rumänien.
Man hat die teilweise Enteignung alles Großgrundbesitzes
verfügt. In allen diesen Ländern hat man seit zwei oder drei
Jahren Gesetze herausgebracht, die alle Güter von einer über
ein gewisses Maß hinausgehenden Ausdehnung enteignen —
das Maß ist je nach den Ländern verschieden.
Wohlgemerkt, handelt es sich hier nicht etwa darum, das
Kollektiveigentum an Stelle des Privateigentums zu setzen,
da man gerade im Gegenteil die Schaffung und Vermehrung
einer Klasse von Kleinbesitzern fördern will. Aber diese Ent
eignung hat nichtsdestoweniger einen sozialistischen Zug, inso
fern als sie die Tendenz zeigt, das gutsherrliche und Renten
eigentum zu beseitigen und an seine Stelle ein Eigentum zu
setzen, das auf der Arbeit beruht und das man dem sozialen
Interesse entsprechender hält.
Was soll man übrigens zu den Steuern sagen, besonders
bei der furchtbaren Ausdehnung, die sie seit dem Kriege in fast
allen Ländern genommen haben — sind sie nicht eine Art
Enteignung der Einkommen? Wenn man z. B. in England,
in Deutschland, in den Vereinigten Staaten — und morgen