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nicht-nuran den Arbeitgebern, deren Interesse an
der Vermeidung, von Verletzungen so oft den son-
stigen Widerwillen gegen die Erstellung kostspie-
liger oder unbequemer Einrichtungen aufwiegt, sondern
ebenso sehr — in manchen Industrien weit mehr — an
den Arbeitern. Sehr häufig werden die erprobtesten und. nach
einiger Uebung bequemsten Vorrichtungen von ihnen verschmäht
oder gar demoliert. Alle Neuerungen haben gegen ihr Vorurteil
zu kämpfen. Die Voraussetzung, dass es dem Prinzipal möglich sei,
durch Bussen oder Androhung der Entlassung diesem törichten
Benehmen‘ entgegenzutrefen, ist‘ eine Imge 0 REN
Es darf daher wohl behauptet werden, dass auch die besten
Einrichtungen zu Schutz von Gesundheit und Leben der
Arbeiter zu einem grossen Teil wertlos sind, so lange nicht
strengere Massregeln nicht allein gegen renitente Arbeitgeber,
sondern auch gegen fehlbare Arbeiter ergriffen werden.. Letzteres
ist aber erst möglich, wenn das Gesetz nicht nur von einer
Bestrafung der Arbeitgeber wegen Verletzung des Fabrik-
gesetzes spricht, sondern auch der Arbeiter zur Rechen-
schaft gezogen werden kann, wenn er eine Gesetzesverletzung
begangen hat, deren Verhütung nicht in der Macht des Arbeit-
gebers lag. Wie sehr diese bisherige Unmöglichkeit, den Arbeiter
zu bestrafen, der Durchführung des Gesetzes überhaupt schadet,
werden wir später noch sehen. Es dürfte wohl auch kein Land
in der Weise vorgegangen sein, wie das unsrige. Im englischen
Fabrikgesetz z.B. heisst es: „Wenn ein Arbeitgeber beweist, dass
er alle gebotene Sorgfalt angewandt, das Gesetz durchzuführen,
und dass die Uebertretung ohne sein Wissen, Einverständnis oder
Duldung erfolgte, ist nicht der Arbeitgeber, sondern die schuld-
bare Person zu strafen“, eine Vorschrift, die übrigens nur den ein-
fachsten Begriffen von Recht und Billigkeit entspricht.
„Das Fabrikgesetz erklärt die Fabrikordnung verbindlich für
den Fabrikbesitzer und den Arbeiter. Zuwiderhandlungen sollen
aber nur bestraft werden, wenn sie vom ersteren begangen
werden. Diese Ungleichheit vor dem Gesetz wird dadurch
zu erklären gesucht, dass dem Arbeitgeber Zwangsmittel zu Gebote
‚stehen, um den Arbeiter zur Beobachtung der Reglementsvor-
schriften anzuhalten. Man verweist darauf, dass der Arbeiter sonst
in die Lage kommen könnte, für die gleiche Uebertretung doppelt