Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

   
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nicht-nuran den Arbeitgebern, deren Interesse an 
der Vermeidung, von Verletzungen so oft den son- 
stigen Widerwillen gegen die Erstellung kostspie- 
liger oder unbequemer Einrichtungen aufwiegt, sondern 
ebenso sehr — in manchen Industrien weit mehr — an 
den Arbeitern. Sehr häufig werden die erprobtesten und. nach 
einiger Uebung bequemsten Vorrichtungen von ihnen verschmäht 
oder gar demoliert. Alle Neuerungen haben gegen ihr Vorurteil 
zu kämpfen. Die Voraussetzung, dass es dem Prinzipal möglich sei, 
durch Bussen oder Androhung der Entlassung diesem törichten 
Benehmen‘ entgegenzutrefen, ist‘ eine Imge 0 REN 
Es darf daher wohl behauptet werden, dass auch die besten 
Einrichtungen zu Schutz von Gesundheit und Leben der 
Arbeiter zu einem grossen Teil wertlos sind, so lange nicht 
strengere Massregeln nicht allein gegen renitente Arbeitgeber, 
sondern auch gegen fehlbare Arbeiter ergriffen werden.. Letzteres 
ist aber erst möglich, wenn das Gesetz nicht nur von einer 
Bestrafung der Arbeitgeber wegen Verletzung des Fabrik- 
gesetzes spricht, sondern auch der Arbeiter zur Rechen- 
schaft gezogen werden kann, wenn er eine Gesetzesverletzung 
begangen hat, deren Verhütung nicht in der Macht des Arbeit- 
gebers lag. Wie sehr diese bisherige Unmöglichkeit, den Arbeiter 
zu bestrafen, der Durchführung des Gesetzes überhaupt schadet, 
werden wir später noch sehen. Es dürfte wohl auch kein Land 
in der Weise vorgegangen sein, wie das unsrige. Im englischen 
Fabrikgesetz z.B. heisst es: „Wenn ein Arbeitgeber beweist, dass 
er alle gebotene Sorgfalt angewandt, das Gesetz durchzuführen, 
und dass die Uebertretung ohne sein Wissen, Einverständnis oder 
Duldung erfolgte, ist nicht der Arbeitgeber, sondern die schuld- 
bare Person zu strafen“, eine Vorschrift, die übrigens nur den ein- 
fachsten Begriffen von Recht und Billigkeit entspricht. 
„Das Fabrikgesetz erklärt die Fabrikordnung verbindlich für 
den Fabrikbesitzer und den Arbeiter. Zuwiderhandlungen sollen 
aber nur bestraft werden, wenn sie vom ersteren begangen 
werden. Diese Ungleichheit vor dem Gesetz wird dadurch 
zu erklären gesucht, dass dem Arbeitgeber Zwangsmittel zu Gebote 
‚stehen, um den Arbeiter zur Beobachtung der Reglementsvor- 
schriften anzuhalten. Man verweist darauf, dass der Arbeiter sonst 
in die Lage kommen könnte, für die gleiche Uebertretung doppelt 
     
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
    
    
  
  
  
  
   
 
	        
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