MITTELEUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSVEREIN IN DEUTSCHLAND.
I
DENKSCHRIFT
betreffend
die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands
zu den
Vereinigten Staaten von Amerika.
N ach erfolgter Genehmigung der Tarifverträge
mit Belgien, Italien, Österreich - Ungarn,
Rumänien, Rußland, der Schweiz und Serbien wird
die Reichsregierung der Frage der Neuordnung
unserer handelspolitischen Beziehungen mit jenen
Staaten ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden haben,
mit denen wir im Verhältnis der „Meistbegünsti
gung“ stehen.
Daß diese Neuordnung von der weitest
gehenden Bedeutung ist, bedarf keiner weiteren
Auseinandersetzung angesichts der Tatsache, daß
im Durchschnitt der Jahre 1901 —1903 von unserer
Gesamteinfuhr aus den oben genannten sieben
Tarifvertragsstaaten sowie aus Frankreich, welches
ipso jure in den Genuß unserer Vertragssätze tritt
(Art. XI des Frankfurter Friedens), nur 41% kamen,
während von unserer Gesamtausfuhr nur 40°/ 0
dorthin gingen.
Für den größeren Teil unseres Gesamthandels
wird also nach Abschluß der Tarifverträge noch eine
Regelung getroffen werden müssen. Die wichtigsten
hier in Betracht kommenden Länder sind Groß
britannien mit seinen Kolonien, die Ver
einigten Staaten von Amerika und Argen
tinien, wohin wir im Durchschnitte der Jahre
1901 —1903 eine Ausfuhr von i*j 3 Milliarden
Mark (35 °/ 0 unserer Ausfuhr) hatten, während wir