84
drüben behandelt zu werden.« »Die Festsetzung
des Marktwertes führt häufig zu Schwierigkeiten,
namentlich weil die amerikanischen Fabrikanten
ihren Einfluß auf die Zollbehörde geltend machen.
Wir haben keinen Schutz gegen ungerechtfertigte
Erhöhungen und verlieren häufig die beste Ver
kaufszeit infolge der zeitraubenden Untersuchungen
betreffs des Marktwertes.«
»Die Zollgesetze sind so dehnbar, daß man
im Voraus nie wissen kann, wieviel in Wirklichkeit
bezahlt werden muß.« ... »Die Zollabfertigung ist
sehr willkürlich; es hängt viel von dem betr.
Appraiser ab, der mehr oder weniger unter dem
Einfluß der amerikanischen Konkurrenz steht.«
Auch darüber wird (von einer Mannheimer
Firma) Klage geführt, daß auf den amerikanischen
Zollämtern dem einen Abnehmer davon Kenntnis
gegeben wird, unter welchen Bedingungen andere
Abnehmer kaufen.
Wir verzichten darauf, hier weitere Einzel
heiten anzuführen, beziehen uns vielmehr auf die
Darlegungen und Eingaben des Bundes der In
dustriellen, der, mit langjährigen Erfahrungen
ausgestattet, aus der Sammlung und Geltendmach
ung von Beschwerden über das amerikanische
Zollverfahren eine dankenswerte Spezialität ge
macht hat.
Wir haben einige Beschwerden, wie sie uns
übermittelt worden sind, vorstehend mitgeteilt.
Wir geben aber gleichzeitig unserer Anschau
ung Ausdruck, daß die Beanstandungen solange
nicht zu beseitigen sind, als das amerikanische
Zollgesetz einen »Marketvalue« kennt. Das ist
ein Kautschukbegriff, die Sanktion der Zollwillkür.
Remedurkann nur geschaffen werden, wenn dieUnion
spezifische Zölle einführt. Und dazu wird sie sich
kaum eher entschließen, als bis ihr von dritter
Seite praktisch die Härten, die mit dem Wertzoll
system verbunden sind, vor Augen geführt werden.
2. Es wird vielfach der Wunsch verlautbart,
»daß Leute der Praxis, die am eigenen Leibe die
Konsequenzen empfinden und mit den Internis
der amerikanischen Industrie, Produktionsweise
und Kalkulation vertraut sind, die auch persönliche
Fühlung mit den amerikanischen Importeuren
deutscher Industrieerzeugnisse haben und die
Sprache beherrschen, bei den Verhandlungen mit
den amerikanischen Unterhändlern zugezogen
werden mögen.«
3. Aus der Kolonialwarenbranche wird
angeregt, die Neuordnung unserer Handelsbe
ziehungen zur Union auch dazu zu benutzen, um
die Mißstände zu beseitigen, welche sich bei dem
Handel in getrockneten Südfrüchten ergeben
haben. Die Ware wird von drüben exportiert
und ausgeliefert gegen Zahlung des Kaufpreises