Full text: Die Münzwirren und Heckenmünzen in Oberschwaben um die Wende des 17. Jahrhunderts

Die Münzwirren und Heckenmünzen in Obersclrwaben. 
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Den 10. Mai 1702 werden dort, nach dem Vorgang von Konstanz und ver 
schiedener anderer Orte, die Ravensburger, Isnyer, Ulmer und Freiburger Kreuzer 
auf 2 Pfennig und die gleichen Halbbatzen auf 1 Kreuzer von obrigkeitswegen 
abgeschätzt, nachdem der Überlinger Rat sechs Tage zuvor seine Bürger von dieser 
Absicht hatte insgeheim verständigen lassen mit der daran geknüpften Warnung, 
sie sollen jene Sorten von keinem Auswärtigen mehr annehmen und was sie davon 
im Besitz haben, ohne Zeitverlust nach solchen Orten abschieben, wo jene etwa 
noch für voll genommen würden. 
Den 13. Juli desselben Jahres ordnete der Rat von Überlingen wörtlich weiter 
an: In Anbetracht, daß die roten Kupferpfennige in großer Menge in die Stadt 
eingeschoben würden, sollen wie in anderen Orten die lindauischen und konstan- 
zischen in Handel und Wandel auf 1 Heller gesetzt, die übrigen gar nicht genom 
men werden. 
Ob Überlingen seine Pfennige in der Folge eingelöst hat oder nicht, läßt sich 
nicht bestimmt sagen. Wahrscheinlich hat man es nicht und jedenfalls nicht all 
gemein getan; der Stadtrat würde sonst nicht unterlassen haben, seine honnette 
Handlungsweise in das gehörige Licht zu stellen. Was aber die Silbermünze Über 
lingens anbelangt, so fuhr sie zwar fort, umzulaufen, aber mit Schwierigkeiten; sie 
gehörte in die Kategorie der verrufenen und verpönten und die Kassen und Ämter 
selbst der nächst gelegenen Stände nahmen sie nicht. Im Februar 1710 erhielt 
Überlingen von dem Magistrat Lindau eine Zuschrift, die Überlinger Kreuzer würden 
im Lande von Memmingen an abwärts nicht genommen und kämen auch in der 
Nachbarschaft in Mißkredit. Daran war die Anfrage geknüpft, ob, falls ihnen Lindau 
den Valor belasse, 1 ) Überlingen sie allenfalls im gleichen Wert an sich zu lösen 
belieben wolle. Dieses antwortet mit ja, ausgenommen, wenn es sich um nach 
gemachte Münze („Beischläge“) oder um wucherische Geschäfte handle. 
Daß Überlingen auf Grund solcher Zusagen in nennenswertem Umfang seine 
Silbermünze, d. h. ohne sie nachher wieder auszugeben, eingezogen hätte, ist nicht 
anzunehmen, insofern diese Münzen nicht anders als die gleichzeitigen von Ravens 
burg, Isny, Buchhorn, Chur, Konstanz, Freiburg, Montfort, Haldenstein u. s. f. noch 
Jahrzehnte lang in den zahllosen Verrufserklärungen, welche die Territorien, die 
Kreise und die Münzprobationstage gegen sie erließen, Zeugnisse von der Fort 
dauer ihres w r enig ruhmvollen Daseins ablegten (so zum Beispiel ein kurbayrisches 
Münzpatent von 1725, ein württembergisches von 1730, verschiedene Patente des 
Schwäbischen Kreises von 1726, 1730 und 1732; vgl. J. Ch. Hirsch, a. a. 0. 
S. 66, 115). 
V. 
Die schwäbische Kreisversammlung ging im Frühjahre 1694 mit der Absicht 
um, dauernd ein stehendes Heer von 8000 Mann zu unterhalten. Um die ihr dadurch 
drohende Ausgabensteigerung zu decken, sah die unter einer schweren Schulden 
last seufzende kleine Reichsstadt Isny (im Allgäu) neben einem stärkeren Anziehen 
i) Tatsächlich aber hatten die städtischen Ämter von Lindau erst kurz zuvor aufs neue den 
Befehl erhalten, keine schlechte Münze, vor allem keine Überlinger anzunehmen.
	        
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