Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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auch in der nächsten Zeit äußerst beschränkt; Feuerhaken und Leiter für 
Schulhaus und die Armenhäuser, kleine Reparatnreu der Feuerlösch 
geräte waren lange Zeit die einzigen Aufwendungen. Da jedoch die 
Leistungsfähigkeit der Spritze immer weniger den Ansprüchen gerecht 
wurde, wurden im Jahre 1803 zwei neue Spritzen für 2779,50 Mk. 
angeschafft, für jeden Ortsteil eine, welche alsdann den neugegründeten, 
militärisch organisierten und dem Provinzial-Feuerverband angeschlossenen 
„Freiwilligen Feuerwehren" übergeben wurden. Die Verpflichtung*) zur 
Haltung von Privat-Feuerlöschgeräten wurde nunmehr hinfällig; die 
Bekämpfung eines Brandes erfolgt jetzt selbständig durch die Freiwillige 
Feuerwehr. Die Leitung hat in Abwesenheit des Amtsvorstehers der 
Oberführer. Die Hilfeleistung bei Feuersgefahr bleibt bis zur Ent 
fernung von 10 km bestehen. 
Seit die Gemeinde sich zur Anschaffung der beiden Spritzen ent 
schloß, ist das Feuerlöschwesen aus guter Höhe. Die Wehren geben 
sich große Mühe, werden auch von Zeit zu Zeit vom Kreisbrandmeister 
inspiziert. Obwohl die Wehren oft pekuniäre Opfer nicht gescheut haben, 
mußte doch die Hauptlast der Gemeinde verbleiben. Die Leistung für 
die einzelnen Jahre ist naturgemäß sehr verschieden, doch sind kleinere 
Ausgaben alljährlich vorhanden, zu deren Bestreitung in den letzten 
Jahren die Gemeinde den Wehren eine Unterstützung von je 100 Mk. 
gewährt. 
Die Etats bis zum Jahre 1901 sehen keine Kosten für das Feuer 
löschwesen vor. 
Jahr 
Ausgaben laut Rechnung in Mark 
18,55 
*) 1055,80 
1902 
1908 
1904 
1905 
1906 
1907 
1908 
1909 
1910 
1911 
543,60 
51,85 
39,45 
521,13 
246,65 
1530,41 
237,79 
265,04 
Wir sehen also, daß durch die Einrichtung freiwilliger Feuerwehren 
die Belastung des Gemeindehaushalts eine verhältnismäßig geringe ge 
blieben ist; der Voranschlag für 1912 steht einen Kostenaufwand von 
-574.25 Mk. vor. 
') Mg. Landrecht ß 37, II, 7. 
J ) Hierzu wurde eine Beihilfe aus dem Grundsteuerüberschußfonds durch die 
Kreiskommunalkasse in Höhe von 500 Mk. geleistet; außerdem gaben zwei Ver 
sicherungsgesellschaften 75 bezw. 50 Mk. als Beitrag. 
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