Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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auch  in  der  nächsten  Zeit  äußerst  beschränkt;  Feuerhaken  und  Leiter  für
Schulhaus  und  die  Armenhäuser,  kleine  Reparatnreu  der  Feuerlöschgeräte ­
  waren  lange  Zeit  die  einzigen  Aufwendungen.  Da  jedoch  die
Leistungsfähigkeit  der  Spritze  immer  weniger  den  Ansprüchen  gerecht
wurde,  wurden  im  Jahre  1803  zwei  neue  Spritzen  für  2779,50  Mk.
angeschafft,  für  jeden  Ortsteil  eine,  welche  alsdann  den  neugegründeten,
militärisch  organisierten  und  dem  Provinzial-Feuerverband  angeschlossenen
„Freiwilligen  Feuerwehren"  übergeben  wurden.  Die  Verpflichtung*)  zur
Haltung  von  Privat-Feuerlöschgeräten  wurde  nunmehr  hinfällig;  die
Bekämpfung  eines  Brandes  erfolgt  jetzt  selbständig  durch  die  Freiwillige
Feuerwehr.  Die  Leitung  hat  in  Abwesenheit  des  Amtsvorstehers  der
Oberführer.  Die  Hilfeleistung  bei  Feuersgefahr  bleibt  bis  zur  Entfernung ­
  von  10  km  bestehen.
Seit  die  Gemeinde  sich  zur  Anschaffung  der  beiden  Spritzen  entschloß, ­
  ist  das  Feuerlöschwesen  aus  guter  Höhe.  Die  Wehren  geben
sich  große  Mühe,  werden  auch  von  Zeit  zu  Zeit  vom  Kreisbrandmeister
inspiziert.  Obwohl  die  Wehren  oft  pekuniäre  Opfer  nicht  gescheut  haben,
mußte  doch  die  Hauptlast  der  Gemeinde  verbleiben.  Die  Leistung  für
die  einzelnen  Jahre  ist  naturgemäß  sehr  verschieden,  doch  sind  kleinere
Ausgaben  alljährlich  vorhanden,  zu  deren  Bestreitung  in  den  letzten
Jahren  die  Gemeinde  den  Wehren  eine  Unterstützung  von  je  100  Mk.
gewährt.
Die  Etats  bis  zum  Jahre  1901  sehen  keine  Kosten  für  das  Feuerlöschwesen ­
  vor.

Jahr

Ausgaben  laut  Rechnung  in  Mark
18,55
*)  1055,80

1902
1908
1904
1905
1906
1907
1908
1909
1910
1911

543,60
51,85
39,45
521,13
246,65
1530,41
237,79
265,04

Wir  sehen  also,  daß  durch  die  Einrichtung  freiwilliger  Feuerwehren
die  Belastung  des  Gemeindehaushalts  eine  verhältnismäßig  geringe  geblieben ­
  ist;  der  Voranschlag  für  1912  steht  einen  Kostenaufwand  von
-574.25  Mk.  vor.

')  Mg.  Landrecht  ß  37,  II,  7.
J )  Hierzu  wurde  eine  Beihilfe  aus  dem  Grundsteuerüberschußfonds  durch  die
Kreiskommunalkasse  in  Höhe  von  500  Mk.  geleistet;  außerdem  gaben  zwei  Versicherungsgesellschaften ­
  75  bezw.  50  Mk.  als  Beitrag.

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