Full text: Zur finanziellen und staatlichen Neuordnung nach dem Kriege

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seinen Anteil, wenn die Preise vor dem Kriege zu 
Grunde gelegt werden, zum halben Monopolverkaufs 
preis anliefern, sodaß an der Tonne nach Abzug aller Trans 
portkosten vielleicht 100 Mark gewonnen -würden, an jeder 
Million Tonnen aber 100 Millionen Mark und 2 Millionen 
Tonnen könnte Rumänien mit der!Zeit Wohl liefern. Oester 
reich-Ungarn erhielte also Anteil an einer recht ansehn 
lichen Einnahme. 
3. Oesterreich-Ungarn würde aus einem -solchen Mono 
pol, dessen Einführung durch die gleichzeitige Durchführung 
in Deutschland erleichtert würde, nicht nur Hunderte von 
Millionen zur Deckung der für seine Staatsfinanzen fast 
unerschwinglichen Kriegskosten gewinnen, sondern es könn 
ten ihm, wenn es dem Getreidemonopol beiträte, auf dem 
Wege, lote er nachher unter 6 gezeigt ist, durch Ausdehnung 
der Kohlenförder- und Ausfuhrgebühr auf Oesterreich-Ungarn 
solche Summen zugeführt werden, daß seine Finanzen gleich 
zeitig mit den deutschen, wenigstens soweit es sich um die 
Aufbringung der eigentlichen Kriegskosten handelt, geordnet 
würden. Daß das für einen Staat mit der Schulden- und 
Steuerlast Oesterreich-Ungarns, mit der schlechten Valuta 
und der drohenden Gefahr einer Papiergeldwirtschaft einem 
Zwang zunl Mitmachen nahekommt, bedarf keines besonderen 
Nachweises. 
L. 
Die Verwaltung des zwischenstaatlichen Monopols müßte 
durch gemeinschaftliche Organe erfolgen. Durch ein Direk 
torium, bestehend aus etwa 11 Köpfen, von denen Deutsch 
land 5, darunter den Vorsitzenden, Oesterreich 2, Ungarn. 2,
	        
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