somit zugefallene Gewinn zu hoch — eine Argumentation, bei der über
haupt jede Versicherung begrifflich aufhören würde — will man auch
gerade beim Versicherungsgeschäft vielfach nicht einsehen, daß auch dieses
Arbeit und Kosten erfordert, die bezahlt werden müssen. Wie im Preise'
jeder Ware, abgesehen vom Unternehmergewinn auch ein Entgelt zur
Deckung der auf der Ware lastenden Spesen normalerweise enthalten ist,
so ist es auch mit der Versicherungsprämie.
Man darf deshalb bei Prüfung der Ergebnisse des Versicherungs
geschäfts nicht in den Fehler verfallen, der häufig gemacht wird und
lediglich die Schadenzahlungen und Schadenreserven — womöglich noch
dazu nur die Nettoschäden, wie es schon vorgekommen ist — der Prämien
einnahme — und zwar womöglich noch der Bruttoprämieneinnahme ohne
Berücksichtigung der Überträge — gegenüberstellen.
Es bedarf kaum einer Erwähnung, daß mit der Behandlung der
Unfallversicherung, noch mehr aber, was in der Materie liegt, mit der
der Haftpflichtversicherung, namentlich mit der Untersuchung und Be
arbeitung der Schadenfälle, die sich ja bei diesen beiden Versicherungs
arten oft sehr lange bis zur Erledigung hinziehen können — man denke
nur an langwierige Heilungsverläufe Unfallverletzter oder an schwer zu
klärende Haftpflichtschadenfälle, an Prozesse, die zum Schutze des Haft
pflichtversicherten zu führen sind — intern allein schon eine große
Summe einzelner Verrichtungen, von untergeordneten, mechanischen an
gefangen bis zu hochwertigen, wohlgeschulte Kräfte voraussetzenden, ver
bunden sind, welche alle bezahlt werden müssen und zwar auch dann,
wenn eine eigentliche Schadenzahlung selbst nicht erwächst. Daß auch
sächliche Kosten (Beschaffung von Räumlichkeiten, Beleuchtung, Beheizung,
Mobilien, Material usw.) erwachsen, braucht nicht hervorgehoben zu
werden. Einen weiteren, nicht unbeträchtlichen Ausgabeposten bilden die
an Staat und Kommunen zu entrichtenden Steuern.
Die Beträge, die hierfür und für die Geschäftsunkosten des Betriebs
(„Verwaltungskosten") aufzuwenden waren, bezifferten zusammen in 1909
bei den 28 deutschen Unsqll- und Haftpflichtgesellschaften 23 979 237 Mk.;
eine Ausscheidung ist in der amtlichen Statistik nicht erfolgt und auch
aus den sonstigen Behelfen nicht mit voller Genauigkeit herzustellen.
Jedoch wird auf die für Unfall- und Haftpflichtversicherung allein
treffenden Steuern bei den 28 deutschen Gesellschaften ein Betrag von
über einer halben Million Mark unbedenklich zu rechnen sein.
Für die Vorjahre betrugen die Steuern und Verwaltungskosten der
deutschen Unfall- und Haftpflichtversicherung betreibenden Gesellschaften: