Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

mit  Sicherheit  festgestellt  worden,  daß  ein  nicht  unbeträchtlicher  Teil  der
Versicherten,  für  die  dort  die  Quittungskarten  aufbewahrt  werden,  ver--storben
  ist  und  ein  anderer  Teil  seit  langen  Jahren  keinerlei  neue
Quittungskarten  abgeliefert,  also  wahrscheinlich  auch  keine  Beiträge  weiter
geleistet  hat,  so  daß  man  in  praxi  auch  hier  mit  der  völligen  Aufgabe
der  Versicherung  rechnen  kann.  Die  Ersparnisse  an  Renten  und
sonstigen  Entschädigungen,  die  den  Versicherungsträgern  hierdurch  erwachsen,
werden  in  den  versicherungstechnischen  Berechnungen  allerdings  nicht
berücksichtigt;  es  wird  vielmehr  nach  wie  vor  angenommen,  daß  alle
Personen,  die  in  die  Versicherung  eintreten,  „dauernd  versichert  bleiben
und  später  Ansprüche  auf  Renten  geltend  machen  werden  V'
Diese  Annahme  wird  zwar  im  Interesse  der  Sicherheit  der  Berechnungen
  gemacht;  man  darf  aber  auf  die  Dauer  doch  nicht  an  der
.Frage  vorbeigehen,  ob  die  tatsächlichen  Verhältnisse  und  die  Rücksicht
auf  die  Höhe  der  gesamten  Lasten  der  Arbeiterversicherung  einen  so  vollständig ­
  unbestimmten  Sicherheitsspielraum  rechtfertigen.
Einen  gewissen  Maßstab  für  die  Beurteilung  der  Renten  Häufigkeit ­
  bekommt  man,  wenn  man  die  Zahl  der  Rentenbezieher  mit  der  Zahl
der  gleichzeitig  vorhandenen  Versicherten  vergleicht.  Der  gegebene  Zeitpunkt ­
  hierfür  ist  das  Jahr  1907.  Nimmt  man  an,  daß  die  im  Juni
des  Jahres  ermittelte  Zahl  von  Versicherten  auch  für  den  Schluß  des
Jahres  noch  maßgebend  war,  so  standen  damals  im  Gesamtdurchschnitt
für  das  Reich  je  1000  Versicherten  67  Personen  gegenüber,  die  zu  der
Zeit  Rente  bezogen,  und  zwar  8  Altersrentner,  57  Jnvalidenrentner  und
2  Krankenrentner.  Verfolgt  man  dieses  Verhältnis  auch  für  die  einzelnen
Versicherungsanstalten,  so  zeigen  sich  da  ganz  wesentliche  Unterschiede,  die
nicht  übergangen  werden  können,  weil  sie  für  die  Organisation  und  Lastenverteilung ­
  der  Invalidenversicherung  entscheidende  Bedeutung  gewonnen
haben.  Ausgewählt  sind  (nach  dem  Beispiele  der  Denkschrift  zum  Jnvalidenversicherungsgesetze)
  dieselben  Anstalten  mit  bestimmt  ausgeprägtem
wirtschaftlichen  Charakter,  die  auch  oben  schon  (S.  187)  besonders  hervorgehoben ­
  worden  sind;  weiter  sind  der  größeren  Klarheit  halber  die  grundsätzlich ­
  gleichartigen  Invaliden-  und  Krankenrenten  als  „Jnvaliditätsrenten"
  zusammengefaßt  worden.  Dabei  findet  sich  dann,  daß  in  den
nachstehenden  Anstaltsbezirken  je  1000  Versicherten  folgende  Zahlen  von
Rentenbeziehern  gegenüberstanden:

'  Denkschrift  zum  Entwurf  eines  Jiivalidenversicherungsgesetzes  —  Reichstagsdrucksachen ­
  1898/1900,  erster  Anlageband  S.  790.
            
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