Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Niewes,  Reichsinvalidenversicherung.

195

13*

Rentner

und  zwar  Bezieher  von

überhaupt

Altersrenten  !  Jnvaliditätsrenten ­


a)  Ostpreußen
b)  Westpreußen
c)  Posen  .  .  .
d)  Niederbayern

überwiegend  landwirtschaftliche  Versicherungsanstalten:

116
93
öS
104

12
9
12
8

a)  Westfalen
b)  Rheinprovinz.  .  .
c)  Königreich  Sachsen
d)  Mittelfranken.  .  .

II.  mehr  industrielle  Versicherungsanstalten:

52
61
54
54

a)  Berlin.  .  ,
b)  Hansestädte,

III.  rein  gewerbliche  Versicherungsanstalten:
I  45  I  3
38  5

104
84
83
96

46
56
45
49

42
83

Eine  starke,  den  Reichsdurchschnitt  (67)  weit  übersteigende  Rentenhäufigkeit
  also  bei  den  ausgesprochenen  landwirtschaftlichen  Anstalten,  eine  weit
geringere,  unter  dem  Reichsdurchschnitt  bleibende  bei  den  mehr  industriellen
und  eine  noch  geringere  bei  den  Anstalten  rein  städtischen  und  gewerblichen ­
  Charakters.  Dieser  Unterschied  macht  sich  nur  wenig  bemerkbar
bei  den  Altersrenten,  um  so  mehr  aber  bei  den  Jnvaliditätsrenten.  Die
Ursache  liegt,  wie  in  diesem  Rahmen  allerdings  nicht  näher  beleuchtet
werden  kann,  nicht  eigentlich  in  der  Verschiedenheit  des  Berufes  und  einer
verschieden  hohen  Jnvaliditätsgefahr  1  des  Berufes,  sondern  hauptsächlich
in  der  sehr  verschiedenartigen  Altersgruppierung  des  Versichertenbestandes:
stärkere  Besetzung  der  jüngeren,  von  Krankheiten  noch  weniger  gefährdeten
Altersklassen  in  den  städtischen  Anstaltsbezirken  und  in  denjenigen  mit
lebhafter  industrieller  Tätigkeit;  ungünstigere  Verteilung  (Abzug  jüngerer
Arbeiter  vom  Lande  in  die  Städte  und  Industrie!)  in  den  landwirt.
schaftlichen  Bezirken.  Daß  diese  Beobachtung  zu  einer  weitgehenden
Vereinheitlichung  in  der  Rentenverteilung  geführt  hat,  ist  schon  an
früherer  Stelle  gesagt  worden.  In  welchem  Maße  die  überwiegend  landwirtschaftlichen ­
  Anstalten  durch  dieses  —  1900  zum  ersten  Male  angewendete ­
  —  Rentenverteilungsversahren  entlastet  worden,  zeigt  sich,
wenn  man  die  Renten,  die  von  den  oben  genannten  Anstalten  bewilligt ­
  (und  zur  Zahlung  angewiesen)  worden  sind,  nach  Abzug  der
Reichszuschüsse  mit  denjenigen  Rentenbeträgen  vergleicht,  die  nach  Vor-1

  Vgl.  dazu  die  inehrfach  angeführte  Denkschrift  zum  Jnvalidenversichcrungsgcsehe
  S.  679-681.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.