Heinz Potthoff, Angestelltmverficherung. 277
kaffen anerkannt werden und Angestellte, für die irgendein Lebens
versicherungsvertrag vor dem 5. Dezember 1911 abgeschlossen war,
von ihrer Beitragspflicht befreit werden (der Arbeitgeber muß seine
Beitragshälfte entrichten). In der amtlichen Denkschrift von 1907
ist auf Grund einer Privatenquete festgestellt, daß 52 % der männ
lichen und 7 % der weiblichen Angestellten privatim versichert
waren, und die durchschnittliche Prämie seitens des Arbeitgebers
4°/o, seitens des Versicherten S'U % betrug. Man kann diese
Zahlen unmöglich auf die Gesamtheit der Angestellten übertragen,
sondern wird annehmen dürfen, daß allerhöchstens 10 % der Ver
sicherungspflichtigen von der neuen Beitragspflicht freikommen
werden.
3. Personen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits 55 Jahre alt
sind, können unter Umständen auf Antrag befreit werden. Das be
trifft etwa 50 000 Angestellte, doch dürften gerade unter ihnen
viele sein, welche schon privatim versichert sind.
Demgegenüber stehen auch Möglichkeiten der Prämicnerhöhung:
1. Im Jahre 1913 können Angestellte mit höherem Gehalte und
frühere Angestellte freiwillig in die Versicherung eintreten.
2. In den Jahren 1913—15 kann durch Einzahlung der Prämien
reserve die Wartezeit abgekürzt werden.
3. Jüngere Angestellte können freiwillig in eine höhere als die zu
ständige Gehaltsklasse übertreten. Alle können beim Sinken des
Einkommens in der höheren Klasse bleiben.
4. Jede bestehende Sicherung kann freiwillig fortgesetzt werden.
In welchem Maße von den verschiedenen Möglichkeiten Gebrauch
gemacht wird, läßt sich schwer schätzen. Wahrscheinlich wird das Mehr
und Weniger sich großenteils ausgleichen und man wird nicht mehr als
10 % von der geschätzten Prämiensumme abzusetzen haben.
Es würden demnach jährlich etwa 185 Mill. Mk. an Prämien
zu entrichten sein. Davon je die Hälfte zu Lasten der Versicherten selbst,
und ihrer Arbeitgeber. Wieweit diese Verteilung tatsächlich durchgeführt
und durch Preisänderungen auf den Konsum abgewälzt wird, läßt sich
schwer vorhersagen. Ebenso, welche Rückwirkung das neue Gesetz aus die
private Lebensversicherung haben wird. Man muß also mit der Wahr
scheinlichkeit rechnen, daß im Jahrzehnte 1913—1922 neue 1 8 U Milliarden
Mark an Prämien zu sozialen Versicherungszwecken eingehen.
Versicherungsleistungen werden in den ersten fünf Jahren
nur in sehr geringem Maße zu zahlen sein, nämlich nur: