Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

276

H.  Öffentliche  Versicherung.

über

Gehaltsklasse
bis  550
550  „  850

Mk.

männlich
19  293
66  618

weiblich
35  791
79  032

„

850

„

1150

„

204107

115  633

„

1150

„

1500

„

209  450

87  484

„

1500

„

2000

„

418  910

40  376

„

2000

„

2500

„

249  504

18  624

2500

„

3000

„

127182

4049

„

3000

„

4000

„

105  999

1619

„

4000

„

5000

„

28172

81

„  5000
Angestellten

mit

mehr

als

24312
5000  Mk.

Einkommen

versicherungspflichtig.  Die  Beitragssummen  für  die  Gesamtzahl  der  versicherungspflichtigen ­
  Angestellten  würden  sich  dann  (unter  Abrundung)

stellen:
Gehalts
klaffe
A

-

Einkommen
bis  550  Mk.

Personen
55  000

Jahresbeitrag
19,20  Mk.

Summen
1  056  000  Mk.

B

über

550

„

850

„

146  000

38,40

5  406  000

C

ff

850

„

1150

„

320  000

57,60

!s

18  432  000

D

„

1150

„

1500

297  000

81,60

„

24  235  000

E

„

1500

2000

„

459  000

115,20

„

52877000

F

„

2000

„

2500

„

268  000

158,40

„

42  451000

G

2500

„

3000

„

131000

199,20

ff

26  095  000

,,

H

„

3000

„

4000

„

108  000

240,00

„

25  920  000

I

„

4000

„

5000

28  000

319,20

„

8  938  000

„

Gesamtsumme  der  Jahresprämie  205  390  000  Mk.

Diese  Summe  von  reichlich  205  Mill.  Mk.  jährlich  erfährt  zwei
Ermäßigungen:
1.  In  Zeiten  der  Stellenlosigkeit,  der  Krankheit  ohne  Gehaltsbezug,
militärischer  Dienstleistungen  und  anderer  Nichtbeschäftigung  in
versicherungspflichtiger  Tätigkeit  sind  keine  Beiträge  zu  entrichten.
Man  wird  sicher  hoch  schätzen,  wenn  man  den  Beitragsausfall  auf
5  o/o  annimmt.
2.  Ein  Teil  der  versicherungspflichtigen  Personen  hat  bereits  den  Zweck
des  Gesetzes  erfüllt  durch  freiwillige  Versicherung.  Darauf  soll
Rücksicht  genommen  werden,  indem  Betriebspensionskassen  und
ähnliche  Einrichtungen  unter  bestimmten  Bedingungen  als  Ersatz-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.