Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Heinz  Potthoff,  Wer  trügt  die  Kosten  der  sozialen  Versicherung?

283

Arbeitgeber ­

Mill.  Mark

Versicherte ­

Mill.  Mark

Reich
Mill.  Mark

Gegenwärtige  jährliche  Kosten

415

340

50

Erhöhung  durch  Rcichsversicherungsordnung  .  .

50

80

30

Angestelltenversicherung

95

90

—

Künftige  jährliche  Kosten

560

510

80

feite  wird  ja  gern  darauf  hingewiesen,  welche  ungeheuren  Geschenke  hier
den  arbeitenden  Klassen  gemacht  und  mit  welchen  Riesensummen  die
Arbeitgeber  zugunsten  ihrer  Angestellten  belastet  werden.  Beide  Behauptungen ­
  bedürfen  einer  Richtigstellung.
Zunächst  ist  es  ganz  falsch,  Sozialpolitik  im  allgemeinen  als  eine
Belastung  der  Volkswirtschaft  aufzufassen.  Ihr  Zweck  ist  das  Gegenteil. ­
  Der  Arbeiterschutz  will  nicht  die  Arbeitsmengc  und  Arbeitsleistung
des  einzelnen  verringern,  sondern  sie  erhöhen.  Wir  verbieten  nur  deswegen ­
  die  Kinderarbeit,  damit  der  Organismus  genügend  sich  stärkt,  um
später  mehr  und  besseres  zu  leisten.  Wir  beschränken  die  Arbeitszeit  der
Frauen,  damit  sie  gesunde  Kinder  gebären  können,  die  zu  kräftigen,
arbeitsfähigen  Bürgern  heranwachsen.  Wir  hindern  eine  übermäßige,
gesundheitswidrige  Ausnutzung  auch  der  inännlichen  Arbeitskraft,  damit
die  Gesundheit  und  Arbeitsfähigkeit  recht  lange  erhalten  bleibt.  Der
Hauptzweck  sozialer  Gesetzgebung  ist  rationelle  Ausnutzung  der  arbeitenden
Millionen;  ist  Anwendung  der  Grundsätze,  die  jedem  Kaufmann  für  sein
lebendes  und  totes  Inventar  als  selbstverständlich  gelten,  auf  das  menschliche ­
  Inventar;  ist  Hinderung  eines  unrationellen  Raubbaus  an  der
Gesundheit  und  Arbeitskraft  des  Menschen,  durch  die  der  einzelne,  der
sein  Privatkapital  in  seinem  für  ihn  arbeitenden  Mitmenschen  nicht  mehr
anzulegen  braucht,  sich  auf  Kosten  der  Volksgesamtheit  bereichert,  weil
unser  Arbeitsrecht  noch  ein  Stück  Sachenrecht  aus  römischer  Sklavenzeit
  ist'.
Auch  die  soziale  Versicherung  ist  nur  eine  Übertragung  bewährter
kaufmännischer  Grundsätze  vom  sachlichen  auf  das  menschliche  Gebiet.
Nämlich  des  Grundsatzes  der  Amortisation  von  Werten,  die  der  Abnutzung ­
  unterworfen  sind.  Der  größte  Teil  des  Nationalvermögens  ist
in  den  Volksgenossen  selbst  angelegt.  Die  Aufzuchtkosten  unseres  deutschen
Volkes  kann  man  auf  rund  1000  Milliarden  Mark  schätzen,  also  etwa

*  Näheres  in  meinem  Buche  „Probleme  des  Arbeitsrechts".  Jena  1912.
            
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