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II. Öffentliche Versicherung.
ab, ob die Versicherung zu einer Verminderung oder Erhöhung des
Arbeitseinkommens führt; ob der Gewinn der Unternehmer dadurch
geschmälert wird; ob überhaupt die Unternehmung oder ein anderer Teil
der Volkswirtschaft letzten Endes die Kosten trägt.
Diese Fragen müßten zunächst einmal aus Grund von Tatsachen
festgestellt werden, ehe man über die Wirkung der Versicherung ein end
gültiges Urteil abgeben könnte. Auch bei der Vorbereitung der hier
vorliegenden Untersuchungen ist diese Feststellung ins Auge gefaßt und
eine Rundfrage mit folgenden Hauptfragen veranstaltet worden:
1. Haben die Arbeitgeber für die bei ihnen beschäftigten Versicherten
die diesen vom Gesetz zugeschriebenen Beitragsanteile (die Hälfte bei
der Invalidenversicherung, zwei Drittel bei der Krankenversicherung)
ganz oder teilweise unmittelbar übernommen?
2. Ist es den versicherten Arbeitern oder Angestellten gelungen, durch
Lohnerhöhungen oder andere Mittel ihren gesetzlichen Beitrags
anteil ganz oder teilweise auf ihre Arbeitgeber bzw. das Unter
nehmen abzuwälzen?
3. Haben umgekehrt die Unternehmer ihren gesetzlichen Beitragsanteil
durch Herabsetzung der Löhne, Vermehrung der Arbeitszeit, Weg
fall besonderer Gratifikationen oder dergleichen ganz oder teilweise
auf ihre versicherten Arbeiter oder Angestellten abgewälzt?
4. Wieweit konnten die Versicherungslasten durch Erhöhung der Preise
oder durch andere Mittel auf die gesamte Volkswirtschaft oder auf
die Verbraucher bestimmter Erzeugnisse abgewälzt werden?
5. Schließlich (in etwas loserem Zusammenhang damit): In welchem
Verhältnis steht die tatsächliche Belastung eines Unternehmens
oder Gewerbezweiges durch soziale Versicherung zum gesamten Um
satz, zur Gesamtproduktion, zum Gewinn und zum Werte oder
Preise der Erzeugnisse?
Die Antwort auf diese Fragen wird natürlich für die einzelnen
Gewerbezweige, vielfach auch für die einzelnen Betriebe durchaus ver
schieden lauten. Ganz bestimmte, zahlenmäßige Feststellungen werden
wahrscheinlich nur für einzelne Betriebe zu gewinnen sein; auch sie haben
Bedeutung, namentlich, wenn die Betriebe als typische anzusehen sind.
Für bestimmte Gewerbegruppen oder örtliche Bezirke werden sich aber
auch Schätzungswerte ergeben, die den Durchschnitt aus den Verhältnissen
der umfaßten Betriebe darstellen und von hoher Bedeutung sind.
Es zeigte sich bald, daß für eine exakte Beantwortung solcher Fragen
so gut wie kein Material vorhanden ist, und daß sehr zahlreiche, ein-