Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II. Öffentliche Versicherung. 
stalten aus. Dieser Umstand gab einerseits Anlaß, daß die preußischen 
ö. F.A. in den sechziger Jahren, gewissermaßen als Ausgleich, die Er 
laubnis zum Betriebe der Fahrnisversicherung erhielten und zum anderen 
bewirkte er, daß diese Anstalten unter dem befruchtenden Einfluß des 
Wettbewerbs ihre Einrichtungen zum Wähle ihrer Versicherungsnehmer 
immer mehr verbesserten. Eine weitere technisch günstige Folge der Auf 
hebung des Versicherungszwanges und der dadurch bedingten Risiken 
verschlechterung war ferner der Umstand, daß sich eine große Zahl der 
kleinen und kleinsten Gebilde unter den ö. F.A. zu größeren leiftungg 
fähigen Anstalten zusammenschließen mußten, ein Prozeß, der auch jetzt 
noch langsam weiter fortschreitet und im Hinblick auf die immer noch 
verhältnismäßig große Anzahl kleiner nur ein Stadtgebiet umfassender 
ö. F.A. nicht zum Stillstand kommen sollte. Diese kleinen Anstalten 
erhalten sich, wie bei der Besprechung der einzelnen Tabellen bewiesen wird, 
meistens nur durch Rückdeckung fast ihres gesamten Bestandes bei Privat 
versicherern. Sie verlieren aber dadurch meines Erachtens die Berechtigung 
zu einer selbständigen Existenz, da sie tatsächlich nur noch verschleierte 
billig arbeitende Vertretungen ihrer Rückversicherer sind, die naturgemäß 
auf den Geschäftsbetrieb einen weitgehenden Einfluß ausüben und da 
durch den öffentlich-rechtlichen Charakter der Anstalten verwischen müssen. 
Während die Mehrzahl der preußischen Anstalten unter dem Einfluß 
mauchesterlicher Ideen zu Gebäude- und Fahrnisversicherungsanstalten 
ohne Zwang sich umgestalteten, behielten sämtliche außerpreußischen An 
stalten mit Ausnahme derjenigen des Herzogtums Sachsen-Koburg-GothaM 
ihren Charakter als Zwangs- oder Monopol-Gebäudeversicherungsanstalten 
bei. Alle ö. F.A. sind jedoch, wie Tabelle I zeigt, auch heute noch vor 
wiegend Gebäudeversicherungsanstalten, wenngleich sich im Laufe der Jahre 
ein langsames Steigen des Anteils der Fahrnisversicherung am gesamten 
Geschäft der N.Zw.A. deutlich zeigt. 
Ohne eine eigene ö. F.A. sind zurzeit nur wenige deutsche Bundes 
staaten und Landesteile, nämlich Bremen, die Fürstentümer Reuß jüngere 
und ältere Linie, die Fürstentümer Schwarzburg - Sondershausen und 
Schwarzburg-Rudolstadt, sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen u . In 
den meisten dieser Gebiete sind benachbarte preußische Sozietäten zu 
gelassen. 
Sie betreibt Gebäude- und Fahrnisversicherung »ach dem Grundsätze des 
freiwilligen Beitritts wie die preußischen Anstalten. 
11 Für Elsaß-Lothringen hat im März die Zweite Kammer die Errichtung 
einer staatlichen Gebäudeversicherung angeregt.
	        
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