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II. öffentliche Versicherung.
ö. F.A. und nur 1,37 °lo bei Privatversicherern. Für die Jahre 1907
bis 1911 lauten die Rückdeckungszahlen:
bei dem Verbände anderweit zusammen
°/o ®/o °/o
1907 . 6,25 2,16 8,4
1908 6,66 1,44 8,1
1909 6,82 0,88 7,7
1910 6,90 1,38 8,28
1911 7,03 1,56 8,59
Der Anteil der Privatversicherer an der Rückdeckung sank also bis 1910
ständig, während die Rückdeckung durch den öffentlichen Verband im
ständigen Wachsen begriffen war.
Die bereits vorerwähnte Trennung der Betriebsgebiete gestattet es
den ö. F.A., in weiterem Maße als es bei den Privatversicherern mög-
lich ist, nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit durch Verbandsbildung
Rückversicherungs- und Mitversicherungsgelegenheit zu beschaffen. Mittel
punkte hierfür bestehen zurzeit in deni „Feuerversicherungsverband in
Mitteldeutschland zu Merseburg", der 2 preußische und 3 außerpreußische
Anstalten zur gemeinsamen Tragung größerer Risiken zu dem Zwecke ver
einigt, „für die ihm angehörigen Anstalten die Aufbringung der Mittel
zur Deckung der Brandschäden zu sichern und zu erleichtern" und in der
Rückversicherungsabteilung des 17 preußische und 4 außerpreußische An
stalten umfassenden „Verbandes öffentlicher Feuerversicherungsanstalteu in
Deutschland". Dieser Rückversicherungsabteilung sind einschließlich der
fünf Mitglieder des Mitteldeutschen Verbandes insgesamt aber nur zwölf
Anstalten angeschlossen. Da nur wenige, meistens kleine städtische Sozie
täten, ihren Risikenbestand bei Privatversicherern rückdecken, so trägt sich
die große Masse der ö. F.A., insbesondere die der Zw.A., selbst. Wenn
gleich infolge des bei einem großen Teile der ö F.A. bestehenden Zwaugs-
charakters, der reichlich angesammelten Vermögensrücklagen (vgl. Tab. X)
und des fast überall bestehenden Gegenseitigkeitsprinzips schwere Nach
teile daraus kaum entstehen können, so dürfte doch für den Fall einer
Verwüstung des Landes durch kriegerische Einfälle und der dadurch be
dingten Verarmung der Bevölkerung sowie für Zeiten bürgerlicher Un
ruhen daraus den Versicherungsnehmern unter Umständen infolge des
notwendigen scharfen Anziehens der Nachschußschrauben Beschwernisse ent
stehen können 18 , die vielleicht die finanzielle Bereitschaft beeinflussen.
18 Trotz der bei fast allen ö. F.A. fahuiigsgemäß bestehenden Einschränkung des
Risikos durch Ausschluß des reinen Kriegsrisikos; denn in unruhigen Zeiten wird einmal