Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.  Z05
Abgesehen  davon  aber  muß  eine  unvollkommene  Rückdeckungsgelegenheit
die  Aufnahmefähigkeit  der  ö.  F.A.  für  große  und  schwere  Risiken  (der
Höhe  der  Versicherungssumme  wie  der  Art  der  Risiken  nach)  beeinträchtigen,
ein  Faktor,  der  für  die  Wettbewerbsfähigkeit  der  N.Zw.A.  in  das  Gewicht ­
  füllt.  Deshalb  ist  ein  geeigneter  Ausbau  der  Rückdeckungsmöglichkeiten ­
  durch  Verbandsbildung  ohne  Anlehnung  an  die  Privatversicherer,
verbunden  mit  größerer  Zersplitterung  der  Risikenmassen  durch  internationale ­
  Retrozession,  eine  Aufgabe,  deren  wirksame  Durchführung  die  Bedeutung ­
  des  öffentlichen  Feuerversichernngswesens  erheblich  steigern  und
ihnen  im  Laufe  der  Zeit  eine  wesentliche  Erweiterung  ihres  Aufgabenkreises ­
  gestatten  würde.  Dieser  Umstand  ist  von  den  ö.  F.A.  sehr  wohl
erkannt  und  es  darf  erwartet  werden,  daß  die  Grundlagen  für  eine  zweck,
entsprechende  Organisation  in  absehbarer  Zeit  vorhanden  sind.
Vergleicht  man  die  alljährlich  in  den  „Mitteilungen  für  die  öffentlichen ­
  Feuerversichernngsanstalten"  veröffentlichten  Verwaltungsergebnisse
in  bezug  auf  die  Art  und  den  Umfang  der  Rückdeckung  miteinander,  so
zeigt  sich,  daß  die  Rückdeckungsmöglickkeit  bei  Privatgesellschaften  vor
allem  von  jenen  kleinen,  in  der  Mehrzahl  auf  den  Bezirk  einer  Stadt
beschränkten  und  mit  Zwangsrechten  nicht  ausgestatteten  Sozietäten  benutzt ­
  wird,  die  sich  im  übrigen  meist  von  der  Beteiligung  an  Verbandsbestrebungen ­
  fast  ängstlich  fernhalten.  Von  solchen  Anstalten  hatten
drei^  100  °/o,  drei  2°  95  bzw.  über  99%  und  zwei^  50  und  66,6%
ihres  gesamten  Bestandes  ständig  bei  Privatversicherern  rückgedeckt.  Von
den  27  N.Zw.A.,  einschließlich  der  beiden  schleswig-holsteinischen  adeligen
Brandgilden,  hatten  im  übrigen  durchschnittlich  14  ständige  Rückdeckung
bei  dem  „Verbände"  allein  oder  in  Verbindung  mit  Privatversicherern
in  verschiedenen  Anteilen  bis  zu  höchstens  50  %  ihres  Vcrsicherungsbestandes;
  fünf *  20  21  22  N.Zw.A.  benutzten  überhaupt  keine  Rückdeckungsgelegenheit, ­
  während  von  den  24  Zw.A.  20 23  keine  Rückversicherung  benötigten.
die  Brandstiftung  regelmäßig  zunehmen,  zum  anderen  werden  viele  Versicherungsnehmer ­
  nicht  in  der  Lage  sein,  regelmäßig  ihre  Beiträge  aufzubringen.
is>  Die  städtischen  Brandtäffen  in  Rostock  und  Wismar  und  die  „Ritterschaftliche"
  in  Schauen  a.  Harz.
20  Die  beiden  Städtesozietäten  in  Lübeck  und  diejenige  der  Stadt  Stralsund.
21  Die  Stüdtesozietüten  Elbing  und  Thorn.
22  Rheinprovinz,  Westfalen,  Pommern,  mecklenburgischen  Städte,  die  adelige
Brandgilde  für  Gebäude.
^  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Hessen,  Baden,  Oldenburg,  die  Dominalanstalt
  in  Mecklenburg,  Altenburg,  Braunschweig,  Anhalt,  Lippe-Detmold,  Hamburg,
Hohenzollern,  Jever,  die  Stadt  Berlin,  die  beiden  ostfriesischen  landschaftlichen  An-Schristcn
  137.  IV.  20
            
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