Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

in  die  3.  Klasse  29  Städte  und  475  Landgemeinden,
„  „  4.  „  (mit  dem  höchsten ­
  Beitragssatz)  ....  55  (!)  „  u.  nur  117  „
Die  hiernach  sich  ergebende  erhebliche  Bedeutung  der  ö.  F.A.  für
weite  und  besonders  schutzbedürftige  Kreise  der  deutschen  Volkswirtschaft
wird  durch  unsere,  das  letzte  Jahrzehnt  umfassende  Statistik  bestätigt,
wie  die  Tabellen  II  und  III  zeigen,  in  denen  die  von  den  ö.  F.A.
erhobenen  und  an  die  Versicherungsnehmer  in  Form  von  Brandentschädigungen ­
  zurückgezahlten  Beiträge  im  einzelnen  zusammengefaßt  sind.
(Tab.  II  u.  III  S.  314—321.)
Es  ist  offensichtlich,  daß  eine  Versicherungsunternehmung  um  so
wertvoller  für  ihre  Versicherungsnehmer  ist,  je  größer  der  Nutzwert  der
einzelnen  Beiträge  ist,  d.  h.  je  größer  der  Teil  der  Beiträge  ist,  der  für
Schadenauswand  zurückgezahlt  wird  und  je  geringer  der  Kostenaufwand
ist,  der  auf  Verwaltungskosten  entfällt-  Wie  die  Tabelle  III  ausweist,
erhalten  die  Versicherungsnehmer  einen  sehr  erheblichen  Teil  ihrer  Beiträge ­
  in  Form  von  Schadenvergütungen  zurück,  der  für  die  angegebene
Zeit  zwischen  68,6  und  83,5  °/o  schwankte.  Die  Beiträge  sind  so  eingetragen, ­
  wie  sie  als  Einnahmen  in  den  einzelnen  Verwaltungsberichten
angegeben  sind.  Sie  umfassen  demgemäß  nicht  nur  jährliche  Prämien,
sondern  auch  die  Beiträge  für  unterjährige  und  mehrjährige  Verträge
mit  Vorauszahlung,  da  eine  Berücksichtigung  der  nur  ganzjährigen  Beiträge ­
  mangels  Unterlagen  nicht  möglich  war.  Die  durch  diese  Eintragungsart
entstehenden  Ungleichmäßigkeiten  werden  aber  dadurch  ausgeglichen,  daß
die  Übersicht  einen  Zeitraum  von  10  Jahren  umfaßt,  und  weil  es  sich
letzten  Endes  doch  nur  um  das  Verhältnis  der  aus  den  Tabellen  sich
ergebenden  Zahlen  zueinander  handelt.
Prüft  man  das  Verhältnis  der  Entschädigungen  bei  den  Zwangsund ­
  Nichtzwaugsanstalten  und  das  Verhältnis  der  Versicherungsbestände
beider  Kategorien  zueinander,  so  ergibt  sich,  daß,  obgleich  der  Versicherungsbestand ­
  der  Zw.A.  fast  doppelt  so  hoch  ist  wie  derjenige  der
N.Zw.A.,  die  absolute  Gesamtschäden-Summe  der  N.Zw.A.  im  Durch,
schnitt  regelmäßig  fast  ebenso  hoch  ist  als  diejenige  der  Zw.A.  Das  ist
ein  weiterer  zahlenmäßiger  Beweis  dafür,  daß  der  Risikenbestand  der
N.Zw.A.  im  allgenieinen  ungünstiger  zusammengesetzt  sein  muß  als  derjenige ­
  der  Zw.A.
Vergleicht  man  die  für  die  Zw.A.  und  N.Zw.A.  getrennt  angegebenen ­
  Summen  und  Verhältniszahlen  über  die  Beiträge  und  Schadenzahlungen, ­
  so  ergibt  sich,  daß  der  Nutzwert  der  Prämien  der  Zw.A-
            
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