Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

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zwischen  63,2  und  82,1  schwankt,  derjenige  aber  der  N.Zw.A.  zwischen
68.9  und  90,4.  Der  letztere  ist  also  verhältnismäßig  nicht  unerheblich
höher  wie  der  erstere.  Dies  ist  um  so  bemerkenswerter,  als  die  Verwaltungskosten ­
  ^  der  Zw.A.  im  Durchschnitt  um  etwa  ein  Drittel  geringer ­
  sind  als  diejenigen  der  N.Zw.A.,  welche  infolge  des  Wettbewerbs
zu  größeren  Aufwendungen  gezwungen  sind.
Geht  man  aus  die  Einnahmeposten  der  Tabelle  II  im  einzelnen  ein,
so  zeigt  sich,  daß  die  Versicherungsnehmer  außer  den  reinen  Beiträgen
nur  in  sehr  geringem  Umfange  mit  anderen  Erhebungen  belastet  sind,
die  unter  B  „Sonstige  Erhebungen  von  den  Versicherten"  aufgeführt
wurden.  Von  diesen  Nebenerhebungen  fällt  der  Löwenanteil  mit  acht
Zehntel  des  Gesamtbetrages  auf  die  Hamburger  Feuerkasse,  welche  Einziehungs-,
  Umschreibungs-,  Schätzungs-  und  Bureaugebühren,  Strafgelder
und  anteilige  Löschzulagen  von  ihren  Versicherten  einzieht.  Außerdem
erheben  die  bayerischen  und  posenschen  Anstalten  noch  die  Schätzungsgebühr, ­
  während  die  überwiegende  Anzahl  der  sonstigen  Anstalten,  nämlich ­
  32 29 ,  überhaupt  keinerlei  Nebengebühren  von  ihren  Versicherten  einzieht, ­
  der  Rest  aber  nur  kleinere  Beiträge  meist  für  Versicherungsschilder
u.  dgl.  ansordert.
Die  Spalte  F  „Sonstiges"  der  Tabelle  II  enthält  zufällige  oder
nicht  ständige  Verwaltungsgewinne,  z.  B.  solche,  die  aus  Verkauf  von
Grundstücken,  altem  Inventar  oder  Vermietung  von  Verwaltungsgrundstücken ­
  u.  dgl.  herrühren.
Die  Spalte  E  „Kursgewinne"  konnte  erst  für  1910  einen  solchen
Gewinn  nachweisen,  da  die  preußischen  Anstalten  in  den  früheren  Jahren
nach  einem  Ministerialerlaß  vom  2.  Juni  1872  die  Wertpapiere  zum
Einkaufspreise  in  die  Jahresrechnung  eintragen  mußten,  während  nach
dem  neuen  Erlaß  vom  16.  September  1910  die  Wertpapiere  in  die
Vermögensbilanz  zum  Kurswert  zur  Zeit  der  Bilanzaufstellung  oder
zum  Anschaffungspreise  eingetragen  werden  müssen,  wenn  dieser  niedriger
war  als  der  Kurswert.
Unter  den  Einnahmeposten  der  Tabelle  II  spielt  die  Spalte  v
„Zinsen"  eine  sehr  gewichtige  Rolle.  Die  Zinseinnahmen  stiegen  von
4.9  Millionen  im  Jahre  1901  auf  8,7  Millionen  im  Jahre  1910;  sie

-»  Vergleiche  „Mitteilungen"  Nr.  4/1912,  S.  123.
29  Bei  diesen  wie  bei  den  meisten  sonstigen  Betrachtungen  mußte  die  Jeversche
Anstalt  außer  Betracht  gelassen  werden,  weil  geeignete  Zahlenunterlagcn  nicht  vorhanden ­
  waren.

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