Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

betrugen  ständig  über  10  °/o  der  reinen  Beitragseinnahmen.  Die  Bedeutung ­
  dieser  Einnahme,  welche  aus  der  Finanzpolitik  der  Anstalten,
wie  sie  in  den  Tabellen  VIII  und  IX  des  näheren  erörtert  ist,  unmittelbar ­
  sich  ergeben,  sowie  der  sonstigen,  nicht  zu  den  Beiträgen  gehörigen ­
  Geldzuflüsse  sür  den  Versicherungsschutz  der  Versicherungsnehmer  der
ö.  F.A.  ergibt  sich  aus  der  Zusammenstellung  der  Ausgaben  in  Tabelle  VII
Spalte  F.  Hiernach  übersteigen  die  notwendigen^"  Gesamtausgaben  die  Einnahmen ­
  aus  Beiträgen  ständig,  so  daß  ohne  die  Zinseinnahmen  die  ö.  F.A.
ihren  Aufgaben  ohne  Beitragserhöhungen  nicht  in  dem  tatsächlichen  Umfange
hätten  gerecht  werden  können;  insbesondere  würden  sie  die  erheblichen  Aufwendungen ­
  für  Feuerlösch-  und  gemeinnützige  Zwecke  (vgl.  Tab.  VII  A)  nicht
haben  durchführen  können  oder  zum  mindesten  sie  erheblich  kürzen  müssen.
Die  Brandentschädigungen  im  einzelnen  sind  in  Tabelle  III  aufgeführt, ­
  während  die  übrigen  Ausgabeposten  im  einzelnen  des  näheren
durch  die  Tabellen  IV—VII  nachgewiesen  werden.
Hierzu  sei  erläuternd  folgendes  bemerkt.  In  Tabelle  IV  (S.  326—329)
sind  die  Schadenerhebungskosten  und  Rückversicherungsprämien  vermerkt,  die
mit  den  Brandentschädigungen  im  engsten  Zusamnienhange  stehen.  Die
Schadenerhebungskosten  sind  Lasten,  die  von  den  Versicherungsnehmern
nicht  wieder  eingezogen  werden,  sondern  von  den  Versicherungsanstalten
getragen  werden  und  insofern  einen  Teil  der  allgemeinen  Verwaltungskosten ­
  ausmachen.  Sie  sind  aber  von  den  letzteren  in  Tabelle  V  vernierkten
  Kosten  getrennt  aufgeführt,  um  einen  Überblick  darüber  zu  ermöglichen, ­
  welcher  Teil  der  Beiträge  und  der  Gesamteinnahme  von  diesem
besonderen  Verwaltungskostenaufwand  verschlungen  wird,  da  sich  hieraus
ein  Rückschluß  darauf  ziehen  läßt,  ob  die  Schadenerhebungen  mit  hohem
oder  verhältnismäßig  geringem  Kostenaufwand  durchgeführt  werden.  Wie
die  Tabelle  IV  am  Schluß  ergibt,  sind  diese  Kosten  bei  den  ö.  F.A.  sehr
niedrige.
Die  Tabelle  V  (S.  330—333)  enthält  eine  Sonderübersicht  über  die
allgemeinen  Verwaltungskosten  ohne  Berücksichtigung  des  Aufwands  sür
Schadenermittelungen.  Diese  Verwaltungskosten  umfassen  den  Aufwand  für
die  Verwaltung  und  Unterhaltung  der  Geschäftsstellen,  für  Bureaubedürfnisse ­
  und  Inventar,  sür  Gehälter  der  Beamten  und  die  Vergütung  sür  die
Vertreter.  Wie  bereits  an  anderer  Stelle  angedeutet,  sind  diese  allgemeinen ­
  Verwaltungskosten,  gemessen  an  den  Beiträgen  der  Versicherungsso
  Nämlich  allgemeine  Verwaltungskosten  (Spalte  D  a.  a.  £).),  Einzel-  und
Nachschatznngen  (Spalte  E),  Schadenerhebungskosten  und  Rückversicherungsprämien
(Spalte  0).
            
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