Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II. Öffentliche Versicherung. 
betrugen ständig über 10 °/o der reinen Beitragseinnahmen. Die Be 
deutung dieser Einnahme, welche aus der Finanzpolitik der Anstalten, 
wie sie in den Tabellen VIII und IX des näheren erörtert ist, un 
mittelbar sich ergeben, sowie der sonstigen, nicht zu den Beiträgen ge 
hörigen Geldzuflüsse sür den Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer der 
ö. F.A. ergibt sich aus der Zusammenstellung der Ausgaben in Tabelle VII 
Spalte F. Hiernach übersteigen die notwendigen^" Gesamtausgaben die Ein 
nahmen aus Beiträgen ständig, so daß ohne die Zinseinnahmen die ö. F.A. 
ihren Aufgaben ohne Beitragserhöhungen nicht in dem tatsächlichen Umfange 
hätten gerecht werden können; insbesondere würden sie die erheblichen Auf 
wendungen für Feuerlösch- und gemeinnützige Zwecke (vgl. Tab. VII A) nicht 
haben durchführen können oder zum mindesten sie erheblich kürzen müssen. 
Die Brandentschädigungen im einzelnen sind in Tabelle III auf 
geführt, während die übrigen Ausgabeposten im einzelnen des näheren 
durch die Tabellen IV—VII nachgewiesen werden. 
Hierzu sei erläuternd folgendes bemerkt. In Tabelle IV (S. 326—329) 
sind die Schadenerhebungskosten und Rückversicherungsprämien vermerkt, die 
mit den Brandentschädigungen im engsten Zusamnienhange stehen. Die 
Schadenerhebungskosten sind Lasten, die von den Versicherungsnehmern 
nicht wieder eingezogen werden, sondern von den Versicherungsanstalten 
getragen werden und insofern einen Teil der allgemeinen Verwaltungs 
kosten ausmachen. Sie sind aber von den letzteren in Tabelle V ver- 
nierkten Kosten getrennt aufgeführt, um einen Überblick darüber zu er 
möglichen, welcher Teil der Beiträge und der Gesamteinnahme von diesem 
besonderen Verwaltungskostenaufwand verschlungen wird, da sich hieraus 
ein Rückschluß darauf ziehen läßt, ob die Schadenerhebungen mit hohem 
oder verhältnismäßig geringem Kostenaufwand durchgeführt werden. Wie 
die Tabelle IV am Schluß ergibt, sind diese Kosten bei den ö. F.A. sehr 
niedrige. 
Die Tabelle V (S. 330—333) enthält eine Sonderübersicht über die 
allgemeinen Verwaltungskosten ohne Berücksichtigung des Aufwands sür 
Schadenermittelungen. Diese Verwaltungskosten umfassen den Aufwand für 
die Verwaltung und Unterhaltung der Geschäftsstellen, für Bureaubedürf 
nisse und Inventar, sür Gehälter der Beamten und die Vergütung sür die 
Vertreter. Wie bereits an anderer Stelle angedeutet, sind diese all 
gemeinen Verwaltungskosten, gemessen an den Beiträgen der Versicherungs- 
so Nämlich allgemeine Verwaltungskosten (Spalte D a. a. £).), Einzel- und 
Nachschatznngen (Spalte E), Schadenerhebungskosten und Rückversicherungsprämien 
(Spalte 0).
	        
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