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II. Öffentliche Versicherung.
aufgeführt, die mit der reinen technischen Verwaltung nichts zu tun
haben, also als Zufallsausgaben bezeichnet werden können.
Die Tab. VII (Fahnentabelle) weist die Ausgaben für das Feuerlöschwesen
und sonstige gemeinnützige Zwecke aus. Als letztere kommen in Betracht:
Unterstützung des Feuerlöschwesens, Beihilsen zur Beschaffung von Löschmaterialien
sowohl für Berufs-, wie Pflicht- und freiwillige Feuerwehren,
für Verbesserung und Ausbau der Feuerlöschorganisationen, insbesondere
aus dem platten Lande, Anstellung von Feuerlöschdirektoren, Abhaltung
von Unterrichtskursen, Beihilfen für Feuerwehrunsallkassen, Unterstützungen
für Verbesserungen feuergefährlicher Gebäude, Umwandlung schlechter Bedachung
in bessere, Anlegung von Blitzableitern, Belohnung für Ermittelung
von Brandstiftern, Zuschüsse für Anlegung von Wasserleitungen
u. a. m. Diese Aufwendungen zeigen der absoluten Zahl nach eine
ständige Steigerung; sie beliefen sich Ende 1910 fast auf 8% der Beiträge.
Diese Ausgaben sind insofern gemeinnützige, als sie nicht nur
den Versicherungsnehmern der ö. F.A., sondern allen Einwohnern der
betreffenden Bezirke zugute kommen. Zu bekämpfen ist an dieser Stelle
der viel verbreitete, besonders oft bei den Beratungen städtischer Verwaltungen
oder der Feuerwehren zutage tretende Irrtum, als ob derartige
Aufwendungen für Feuerlöschhilfe in erster Linie den Versicherern
selbst zugute kämen. Zu bedenken ist, daß die Versicherungsbeiträge
lediglich nach dem Risiko abgestuft werden und daß hierbei der Feuerschutz
des Einzelrisikos wie der Nachbarschaft und der gesamten Ortschaft
auf die Höhe der Prämie einen Einfluß hat. Je besser also der Feuerschutz
im einzelnen, um so niedriger ist die Risikoprämie und umgekehrt;
eine Verbesserung des Feuerlöschwesens und der Feuerschutzeinrichtungen
kommt daher hauptsächlich den Versicherungsnehmern zugute.
Betrachtet man die in Tabelle VII am Schluß zusammengefaßten
Summen und Verhältniszahlen der n o t w e n d i g e n Ausgaben der ö. F.A.
unter Ausschluß der Aufwendungen für gemeinnützige Zwecke (Spalte A),
wie sie die Spalten B, C, I), E enthalten und stellt die Addition in
Vergleich zu den Beitragseinnahmen (Spalte E), so ergibt sich hieraus
deutlich der Wert der Vermögensansammlung und Finanzpolitik der
ö. F.A. für ihre Versicherungsnehmer. (Siehe die Zusammenstellung
auf S. 339.)
Hiernach ist die G es am ta u s nutzun g der Prämien zugunsten
der Versicherungsnehmer eine recht hohe.
Betrachtet man die Gesamtheit der Einnahmen im Verhältnis zur Gesamtheit
der Ausgaben (Schlußkolonne der Tab. VII, Fahnentab.), so zeigt sich, daß