Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenverfichcrung.

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Millionen  belief,  so  ist  der  gesamte  Vermögensbestand  dieser  Anstalten
demgemäß  ebenfalls  über  3  Vs  mal  höher  als  der  Schadenbedarf.  Dies
beweist,  daß  der  Sicherheitskoesfizient  dieser  Anstalten  ein  bemerkenswert
starker  ist,  ein  Umstand,  der  im  Hinblick  ans  die  bisher  geringfügige
Rolle  der  Rückdeckung  bei  diesen  Anstalten  von  besonderer  Bedeutung  ist.
(Siehe  Tab.  IX—X,  Fahnentabellen.)
In  welcher  Weise  die  ö.F.A.  ihre  flüssigen  Barbestände  und
Vermögensmassen  finanziell  nutzbar  angelegt  haben,  ergeben  des
näheren  die  Tabellen  IX  und  X.  Sie  umfassen,  wie  ein  Vergleich  mit
dem  in  Tabelle  VIII  nachgewiesenen  Vermögen  ausweist,  auch  die  Eingänge ­
  an  laufenden  Beiträgen,  soweit  solche  finanziell,  wenn  auch  nur
aus  kurze  Zeit,  ausgenutzt,  d.  h.  zinstragend  angelegt  sind.  Die  Durchsicht ­
  der  Einzelrubriken  dieser  beiden  Tabellen  zeigt,  daß,  obgleich  von
einer  Reihe  von  Anstalten  getrennte  Zahlen  noch  nicht  zu  erhalten  waren  37 ,
etwa  die  Hälfte  des  gesamten  Vermögensbestandes  in  Wertpapieren
und  fast  ein  Viertel  bei  Banken  und  öffentlichen  Kassen  angelegt  war.
Die  erzielten  Zinssätze  schwankten  durchschnittlich  zwischen  2—S 1 le°lo.
Eintragungen  in  das  Reichs-  oder  Staatsschuldbuch,  die  auch  dem  Wertpapierkonto ­
  hätten  zugerechnet  werden  können,  da  ein  entsprechender
Betrag  der  Wertpapiere  aus  dem  Verkehr  zurückgezogen  wird,  fanden
nur  in  ausfällig  geringem  Maßstabe  statt,  nämlich  mit  10  %  des  Gesamtbestandes ­
  in  Wertpapieren.  Zu  den  einzelnen  Rubriken,  die  in  Gruppen
aus  den  Verwaltungsberichten  herausgezogen  wurden,  ist  zu  bemerken,
daß  es  sich  bei  den  Banken  überwiegend  um  Staats-  oder  ähnliche
öffentliche  Banken  handelte,  ferner,  daß  die  Wertpapiere  zum  größeren
Teil  Anleihen  der  betreffenden  Bundesstaaten  oder  öffentlicher,  in  den
Bezirken  der  betreffenden  Anstalten  tätiger  Körperschaften  (Landschaften  usw.),
in  zweiter  Linie  erst  Anleihen  des  Reichs  umfaßten  und  daß  die  betreffenden
Bestände  nur  zu  einem  sehr  geringen  Teil  in  sonstigen  mündelsicheren
Wertpapieren  (z.  B.  Stadtschuldverschreibungen)  angelegt  waren.  Industrielle ­
  oder  ausländische  Wertpapiere  kamen  als  Anlagewerte  nicht  in
Betracht.  Die  in  Spalte  4  aufgeführten  Darlehen  an  Gemeinden  und
öffentliche  Verbände  waren  fast  durchweg  solche,  die  gegen  schriftlichen
Darlchnsvertrag  auf  feste  Zinsen  zum  Zwecke  der  Verbesserung  der  Feuersicherheit
  oder  als  Anleihen  für  gemeinnützige  Unternehmungen  gegeben
waren.  Angaben  darüber,  in  welchen  Grundstücken  (Stadt,  Land,  Wohn--n
  Ende  1911  waren  es  57,6  der  Aktiva;  sie  brachten  3,3  Millionen  buchmäßige
Kursverluste.
            
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