Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

R. Mueller und E. Ntittermüller, Lebensversicherung. 
61 
Tabelle 29. 
Örtliche Lage 
1907 
1909 
Zahl 
Betrag in 
1000 Mk. 
in % des 
Betrags 
Zahl 
Betrag in 
1000 Mk. 
in o/o des 
Betrags 
1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
Berlin 
6 674 
1 227 340 
37,2 
6 877 
1 297 577 
35,3 
Vororte von Berlin . 
3 782 
654 898 
19,8 
4 465 
821 108 
22,3 
Berlin und Vororte . 
10 456 
1 882 238 
57,0 
11342 
2118 685 
57,6 
Sonstiges Preussen. . 
12 476 
837 406 
25,3 
13 262 
908 898 
24,7 
Bayern 
1407 
109 104 
3,3 
1475 
115 726 
8,1 
Sachsen 
2 282 
198983 
6,0 
2 384 
217 840 
5,9 
Württemberg .... 
2 643 
112 040 
3,4 
2 924 
128 974 
3,5 
Baden 
1353 
70842 
2,1 
1 544 
83 966 
2,3 
Hessen 
494 
15017 
0,5 
492 
15 724 
0.4 
Hansestädte 
2 090 
48810 
1,5 
2 375 
60 642 
1,7 
Sonstiges Deutschland 
564 
28 476 
0,9 
590 
30111 
0,8 
Zusammen 
33 765 
3 302 916 
100,0 
36 388 
3 680066 
100,0 
Seit 1905 läßt sich auch verfolgen, welche Summen die Anstalten 
alljährlich auf dem Hypothekenmarkt unterbringen. Darüber gibt die 
Tab. 30 auf S. 62—63 Aufschluß. 
Die Angaben in Tab. 30 (S. 62—63) beziehen sich auf das gesamte 
Hhpothekengeschäft; die neu erworbenen Hypothekenforderungen, die nicht 
Mr Deckung der Prämienreserve dienen, sind also auch darin enthalten. 
Die städtischen Neubeleihungen verteilten sich, wie sich aus Tab. 31 
<S. 62—63) ergibt. 
Die Verteilung sowohl der Hypothekenbestände als auch der jähr 
lichen Neuausleihungen zeigt, daß die Vermögen der Lebensversicherungs 
Unternehmungen als Quelle des ländlichen Realkredits in nur geringem 
Maße in Betracht kommen. Diese Erscheinung ist in erster Linie auf 
die wachsende Schwierigkeit zurückzuführen, mit den landschaftlichen Kredit 
instituten zu konkurrieren, die den ländlichen Hypothekenmarkt fast völlig 
beherrschen. Ein weiterer Grund liegt daneben in den besonderen 
Schwierigkeiten des ländlichen Beleihungswesens. Der Boden- und der 
Ertragswert landwirtschaftlicher Grundstücke lassen sich nicht so leicht 
feststellen als die Werte der städtischen Baugrundstücke; für die ersteren 
ist zur Feststellung des Beleihungswertes die Kenntnis des Zustandes 
ber Bewirtschaftung, des toten und lebenden Inventars, ferner der Lage 
ber Gebäude zu den bewirtschafteten Flächen unentbehrlich; sie erfordern
	        
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