Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

R.  Mueller  und  E.  Ntittermüller,  Lebensversicherung.

61

Tabelle  29.

Örtliche  Lage

1907

1909

Zahl

Betrag  in
1000  Mk.

in  %  des
Betrags

Zahl

Betrag  in
1000  Mk.

in  o/o  des
Betrags

1

2

3

4

5

6

7

Berlin

6  674

1  227  340

37,2

6  877

1  297  577

35,3

Vororte  von  Berlin  .

3  782

654  898

19,8

4  465

821  108

22,3

Berlin  und  Vororte  .

10  456

1  882  238

57,0

11342

2118  685

57,6

Sonstiges  Preussen.  .

12  476

837  406

25,3

13  262

908  898

24,7

Bayern

1407

109  104

3,3

1475

115  726

8,1

Sachsen

2  282

198983

6,0

2  384

217  840

5,9

Württemberg  ....

2  643

112  040

3,4

2  924

128  974

3,5

Baden

1353

70842

2,1

1  544

83  966

2,3

Hessen

494

15017

0,5

492

15  724

0.4

Hansestädte

2  090

48810

1,5

2  375

60  642

1,7

Sonstiges  Deutschland

564

28  476

0,9

590

30111

0,8

Zusammen

33  765

3  302  916

100,0

36  388

3  680066

100,0

Seit  1905  läßt  sich  auch  verfolgen,  welche  Summen  die  Anstalten
alljährlich  auf  dem  Hypothekenmarkt  unterbringen.  Darüber  gibt  die
Tab.  30  auf  S.  62—63  Aufschluß.
Die  Angaben  in  Tab.  30  (S.  62—63)  beziehen  sich  auf  das  gesamte
Hhpothekengeschäft;  die  neu  erworbenen  Hypothekenforderungen,  die  nicht
Mr  Deckung  der  Prämienreserve  dienen,  sind  also  auch  darin  enthalten.
Die  städtischen  Neubeleihungen  verteilten  sich,  wie  sich  aus  Tab.  31
<S.  62—63)  ergibt.
Die  Verteilung  sowohl  der  Hypothekenbestände  als  auch  der  jährlichen ­
  Neuausleihungen  zeigt,  daß  die  Vermögen  der  LebensversicherungsUnternehmungen ­
  als  Quelle  des  ländlichen  Realkredits  in  nur  geringem
Maße  in  Betracht  kommen.  Diese  Erscheinung  ist  in  erster  Linie  auf
die  wachsende  Schwierigkeit  zurückzuführen,  mit  den  landschaftlichen  Kreditinstituten ­
  zu  konkurrieren,  die  den  ländlichen  Hypothekenmarkt  fast  völlig
beherrschen.  Ein  weiterer  Grund  liegt  daneben  in  den  besonderen
Schwierigkeiten  des  ländlichen  Beleihungswesens.  Der  Boden-  und  der
Ertragswert  landwirtschaftlicher  Grundstücke  lassen  sich  nicht  so  leicht
feststellen  als  die  Werte  der  städtischen  Baugrundstücke;  für  die  ersteren
ist  zur  Feststellung  des  Beleihungswertes  die  Kenntnis  des  Zustandes
ber  Bewirtschaftung,  des  toten  und  lebenden  Inventars,  ferner  der  Lage
ber  Gebäude  zu  den  bewirtschafteten  Flächen  unentbehrlich;  sie  erfordern
            
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