S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 85
einzelnen Unternehmung bildet. Dadurch wurde der Feuerversicherung
ein wesentlicher Teil der Kosten der kleineren Schadenversicherungszweige
zugeteilt. Des weiteren hat das Amt die Steuern und Löschbeiträge
mit den Verwaltungskosten zusammengeworfen. Wenn die öffentlichen
Abgaben auch Betriebskosten darstellen, so verlangen sie doch eine so ver
schiedene Beurteilung, daß es zweckmäßig erscheint, sie möglichst von den
übrigen Verwaltungskosten zu trennen. Ohne daß man sich der An
schauung anschließen müßte, als ob die Höhe der Verwaltungskosten
einen Gradmesser für die Güte einer Untcrnehmungsform bilde, muß
man doch mit dieser vielverbreiteten Meinung rechnen. Es wäre nun
ungerecht, wollte man einer Unternehmungsform die ihr gesetzlich auf
erlegten Abgaben für öffentliche Zwecke zur Last legen. Bei dieser Gegen
überstellung der reinen Verwaltungskosten vermindert sich der oft erwähnte
Unterschied zwischen den Aktiengesellschaften und Gegenseitigkeitsanstalten
um ein Bedeutendes und er würde ganz verschwinden, wenn man bei
den Gcgenseitigkeitsanstalten statt der bekanntlich vorsichtshalber zu hoch
erhobenen Vorprämie die wirkliche Prämie, die sogenannte Nettoprämie,
berücksichtigt.
Daß bei Weglassung der öffentlichen Abgaben die Verwaltungs
kosten keineswegs übermäßig hoch sind, bedarf nach der zahlenmäßigen
Veranschaulichung keiner weiteren Darlegung. Im übrigen wäre es
durchaus unrichtig zu glauben, daß die Ausgaben für Verwaltungskosten
dem eigentlichen Versicherungszwecke entfremdet werden. Denn abgesehen
davon, daß naturgemäß jeder, der eine Versicherung will, auch die damit
verbundene Arbeit bezahlen muß, kann eine tüchtige, mit ausreichenden
Kräften ausgestattete und darum vielleicht etwas kostspielige Verwaltung
sehr viel tun zur Verbesserung der Organisation des Versicherungswesens
Und damit zur Erhöhung der Sicherheit, sie kann aber auch hinwirken
auf Verbesserung der Risiken und der Löscheinrichtung und damit auf
eine Herabminderung der Feuersgefahr. Im Endergebnis wird daher
die bessere Verwaltung ungeachtet der höheren Kosten eher eine Ver
billigung als eine Erhöhung der Prämie zur Folge haben. Ohne an
dieser Stelle hierauf näher eingehen zu wollen, verweise ich auf die ein
schlägigen Ausführungen von Rasp-Rehm in den ..Bemerkungen zur
Frage der Verstaatlichung der Privat-Mobiliar-Brandversicherung in
Bayern".
Eine Teilung der Verwaltungskosten in persönliche und sachliche
Ausgaben, die von nicht geringem Interesse für viele Fragen wäre, läßt
sich leider nicht durchführen, da auch hierfür alle Anhaltspunkte fehlen.