Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

S. Wertheimer, Feuerversicherung und andere Sachschadenversicherungszweige. 85 
einzelnen Unternehmung bildet. Dadurch wurde der Feuerversicherung 
ein wesentlicher Teil der Kosten der kleineren Schadenversicherungszweige 
zugeteilt. Des weiteren hat das Amt die Steuern und Löschbeiträge 
mit den Verwaltungskosten zusammengeworfen. Wenn die öffentlichen 
Abgaben auch Betriebskosten darstellen, so verlangen sie doch eine so ver 
schiedene Beurteilung, daß es zweckmäßig erscheint, sie möglichst von den 
übrigen Verwaltungskosten zu trennen. Ohne daß man sich der An 
schauung anschließen müßte, als ob die Höhe der Verwaltungskosten 
einen Gradmesser für die Güte einer Untcrnehmungsform bilde, muß 
man doch mit dieser vielverbreiteten Meinung rechnen. Es wäre nun 
ungerecht, wollte man einer Unternehmungsform die ihr gesetzlich auf 
erlegten Abgaben für öffentliche Zwecke zur Last legen. Bei dieser Gegen 
überstellung der reinen Verwaltungskosten vermindert sich der oft erwähnte 
Unterschied zwischen den Aktiengesellschaften und Gegenseitigkeitsanstalten 
um ein Bedeutendes und er würde ganz verschwinden, wenn man bei 
den Gcgenseitigkeitsanstalten statt der bekanntlich vorsichtshalber zu hoch 
erhobenen Vorprämie die wirkliche Prämie, die sogenannte Nettoprämie, 
berücksichtigt. 
Daß bei Weglassung der öffentlichen Abgaben die Verwaltungs 
kosten keineswegs übermäßig hoch sind, bedarf nach der zahlenmäßigen 
Veranschaulichung keiner weiteren Darlegung. Im übrigen wäre es 
durchaus unrichtig zu glauben, daß die Ausgaben für Verwaltungskosten 
dem eigentlichen Versicherungszwecke entfremdet werden. Denn abgesehen 
davon, daß naturgemäß jeder, der eine Versicherung will, auch die damit 
verbundene Arbeit bezahlen muß, kann eine tüchtige, mit ausreichenden 
Kräften ausgestattete und darum vielleicht etwas kostspielige Verwaltung 
sehr viel tun zur Verbesserung der Organisation des Versicherungswesens 
Und damit zur Erhöhung der Sicherheit, sie kann aber auch hinwirken 
auf Verbesserung der Risiken und der Löscheinrichtung und damit auf 
eine Herabminderung der Feuersgefahr. Im Endergebnis wird daher 
die bessere Verwaltung ungeachtet der höheren Kosten eher eine Ver 
billigung als eine Erhöhung der Prämie zur Folge haben. Ohne an 
dieser Stelle hierauf näher eingehen zu wollen, verweise ich auf die ein 
schlägigen Ausführungen von Rasp-Rehm in den ..Bemerkungen zur 
Frage der Verstaatlichung der Privat-Mobiliar-Brandversicherung in 
Bayern". 
Eine Teilung der Verwaltungskosten in persönliche und sachliche 
Ausgaben, die von nicht geringem Interesse für viele Fragen wäre, läßt 
sich leider nicht durchführen, da auch hierfür alle Anhaltspunkte fehlen.
	        
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