Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  83

angenommen  werden,  daß  in  einer  sehr  großen  Anzahl  von  Fällen  die
Entschädigungssumme  zur  Erhaltung  der  Zahlungsfähigkeit  und  zur
Aufrechterhaltung  der  gleichen  Betriebsgröße  unbedingt  erforderlich  ist.
Hinsichtlich  der  mittleren  Entschädigungen  besteht  keine  Möglichkeit,
auch  nur  schätzungsweise  anzugeben,  inwieweit  sie  dem  Konsum,  inwieweit ­
  sie  der  Produktion  zugeführt  werden  und  welche  Wirkung
der  Wegfall  der  Vergütung  auf  die  finanzielle  Lage  des  Empfängers
äußern  würde.
Was  den  zweiten  der  oben  ausgeführten  Ausgabeposten,  die  Steuern
usw.  anlangt,  so  kommen  sie  fast  ausschließlich  den  Bundesstaaten  und
Gemeinden  zugute.  Sie  setzen  sich  zusammen  aus  den  Einkommen-  bzw.
Ertrags-  und  Vermögenssteuern,  die  nach  den  einzelstaatlichen  Steuergesetzen ­
  von  den  Aktiengesellschaften,  zum  Teil  auch  von  Gegenseitigkeitsgesellschasten
  zu  entrichten  sind,  aus  den  Kommunalsteuern  und  den  sogenannten ­
  Feuerlöschabgaben,  d.  h.  Beiträgen  zur  Verbesserung  der
Löscheinrichtuugen,  die  nach  Prozenten  der  Bruttoprämie  erhoben  werden
Gegenüber  diesen  großen  Bestandteilen,  zu  denen  noch  freiwillige  Leistungen
zur  Unterstützung  von  Feuerwehren  und  Hebung  der  Löschverhältnisse
kommen,  treten  hier  und  da  vorkommende  andere  Abgaben  in  ihrer  Bedeutung ­
  völlig  zurück.  Für  eine  zahlenmäßige  Ausscheidung  nach  den
einzelnen  Arten  fehlen  uns  alle  Anhaltspunkte,  da  weder  die  Veröffentlichungen ­
  der  Gesellschaften  noch  die  des  Amtes  noch  auch  die  der
Steuerbehörden  geeignetes  Material  bieten.
Auch  eine  örtliche  Verteilung,  d.  h.  eine  Berechnung  des  Anteiles
der  einzelnen  Bundesstaaten  und  Gemeinden  an  den  Leistungen  der  Gesellschaften ­
  ist  zurzeit  nicht  möglich.
Einen  nicht  unerheblichen  Teil  der  Ausgaben  bilden  die  Verwaltungskosten, ­
  deren  Gesamthöhe  wir  bereits  oben  kennen  lernten.  Wenn  wir
die  Verwaltungskosten  in  ein  Verhältnis  zu  den  Prämieneinnahmen  und
Versicherungsleistungen  setzen  wollen,  so  müssen  wir  die  oben  angegebene
Tatsache  berücksichtigen,  daß  wir  die  Gesamtkosten,  nicht  diejenigen  des
direkten  deutschen  Geschäfts  allein  darstellen  konnten.  Um  ein  richtiges
Vild  zu  bekommen,  müssen  wir  daher  auch  die  Gesamtprämieneinnahme
und  die  gesamten  Schadenzahlungeü  in  Rechnung  stellen.  Dabei  müssen
^ie  ausländischen  Gesellschaften  außer  Betracht  bleiben,  weil  deren  Gesamt-Leschäft
  für  die  hier  zu  erörternden  Fragen  von  geringer  Bedeutung  ist
und  die  Verwaltungskosten  für  deren  deutsches  Geschäft  nicht  veröffentlicht
sind,  auch  nicht  mit  der  erforderlichen  Genauigkeit  ausscheidbar  sind.
Wir  geben  also  zunächst  die  Gesamtprämieneinnahme,  die  Gesamtschaden-6*

            
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