Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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Da die Reichskonferenzen nur aller vier Jahre zusammentreten, so 
ist zurzeit die Erledigung zahlreicher Einzelfragen ausgeschlossen. 
Bei der Selbständigkeit der Einzelstaaten in staatsrechtlicher Hinsicht 
und bei ihrer geographischen Lage ist solches auch nicht vonnöten. 
Plötzlich auftauchende Fragen können durch Sonder- und Zwischen 
konferenzen erledigt werden, wenn das nicht durch Verhandlungen 
von Regierung zu Regierung möglich ist. Dazu kommen häufig Be 
suche kolonialer Minister im Mutterlande, denen bei dieser Gelegen 
heit Einblick in die Führung der Reichsgeschäfte zuteil wird; sie 
werden z. B. zu den Sitzungen des Reichsverteidigungsrates zuge 
zogen. Es ist sogar die Frage der ständigen Anwesenheit eines 
kanadischen Ministers in London erörtert worden. 
Der Verkehr zwischen den einzelnen Regierungen und beson 
ders mit der Regierung des Mutterlandes wird nicht länger aus 
schließlich durch die Gouverneure aufrechterhalten; er wird im 
Laufe der Entwicklung voraussichtlich mehr und mehr in die Hände 
von kolonialen «Gesandten» übergehen. Es entwickelt sich so ein 
Staatenbund, der manche Ähnlichkeit mit dem alten deutschen Bunde 
hat. Die Reichskonferenz und deren geplante Fortsetzung, der Aus 
schuß der Oberkommissare, erfüllt eine Anzahl der Aufgaben, die 
der Bundestag zu erledigen hatte. Die Vormacht, das Mutterland, 
leitet die äußere Politik und organisiert die Reichsverteidigung in 
steter Fühlung mit den Bundesgenossen. Es ist eine Entwicklung, 
die noch in vollem Gange ist; ist doch keine der Kolonien als völker 
rechtliches Subjekt zu bezeichnen. Mit ihrer inneren Erstarkung 
wird der Wunsch, nach außen und innen eine Nation zu werden, 
wachsen. Die Furcht vor der Übernahme neuer Aufgaben wird 
schwinden und damit auch das Mißtrauen gegen den Eintritt in eine 
völlige Teilhaberschaft mit dem Mutterlande. Während heute noch 
ein formales Abhängigkeitsverhältnis besteht, das sich in der Unter 
ordnung unter den Staatssekretär für die Kolonien äußert, wird es 
in absehbarer Zeit zu einem Nebeneinanderstehen kommen. 
Ein solches Miteinanderarbeiten verbündeter Regierungen hat 
zweifelsohne seine Schattenseiten. Die verbündeten Regierungen 
haben zurzeit außer einem dem Kolonialamt angegliederten Sekreta 
riat kein Organ. Sie besitzen als Verbündete keinerlei Geldmittel; sie 
können einander nicht majorisieren und ihre Beschlüsse voneinander 
nicht erzwingen. Wenn es sich um eine große Masse widerstrebender
	        
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