Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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rungen. Diese Gemeinwesen schwanken an Größe und Bedeutung. An 
der untersten Stelle wohl steht die Insel Ascension mit einer Fläche 
von 88 qkm und 400 Einwohnern; sie hat im ganzen 15 acres (etwa 
7 ha) bebautes Land; auf der anderen Seite stehen das Kaiserreich 
Indien zuzüglich seiner Dependenzen mit 4,6 Milk qkm und 315 Milk 
Einwohnern und die «Herrschaft» (Dominion) Kanada mit 
9,7 Milk qkm und 7 Millionen Einwohnern. 
So verschiedenartig aber auch die natürliche Lage und die soziale 
Gestaltung der das britische Reich bildenden Gemeinwesen ist, sie 
stimmen alle in einem Punkte überein. Sie sind staatsrechtlich alle 
als «Kolonien» zu bezeichnen, d. h. als Gebiete, bez. Bevölkerungen, 
die zwar unter Umständen alle Befugnisse und alle Einrichtungen 
eines unabhängigen Staates besitzen können, die diese Befugnisse 
aber der Übertragung seitens einer übergeordneten Regierung ver 
danken, die dieselben einschränken, ausdehnen oder zurücknehmen 
und die Regierung des untergeordneten Staates zur Verantwortung 
ziehen kann. Wie weit oft im einzelnen die Befugnisse einzelner 
Glieder des britischen Weltreiches gehen, sie haben nirgends völker 
rechtliche Persönlichkeiten erworben. Sie können nicht Krieg er 
klären und Frieden schließen, noch besitzen sie eine selbständige 
Vertretung im internationalen Verkehr. 
Diese formale Eigenschaft als «abhängige Gebiete» ist indes der 
einzige gemeinsame Zug aller britischen Besitzungen. Sieht man von 
ihr als von etwas Selbstverständlichem ab, so stellt sich das britische 
Weltreich nicht länger als eine Einheit dar. Es ist nicht aus einem 
Gusse hervorgegangen; es besteht vielmehr nach Ursprung, Eigen 
art und Regierungsform aus zwei Reichen, die einander in jeder Be 
ziehung unähnlich sind und nur durch die Souveränität des Mutter 
landes zu einer äußeren Einheit zusammengefaßt erscheinen. 
Ein Teil dieses Reiches, Indien und die übrigen asiatischen Be 
sitzungen, der größte Teil von Afrika, mit Ausnahme der südafrika 
nischen Union, umfaßt Gebiete, die fast ausschließlich von Ein 
geborenenbevölkerungen bewohnt werden. Es sind «Herrschafts 
kolonien», die durch Niederwerfung der eingeborenen Bevölke 
rungen britischer Besitz geworden sind; ihre Bevölkerungen sind 
denen der britischen Inselrassen fremd und werden ihr allem mensch 
lichen Ermessen nach rassenfremd bleiben. Die britische Herrschaft 
in diesen Gebieten ist daher eine Fremdherrschaft; sie beruht ur- 
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