Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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lagen  waren  unvollständig  und  zum  großen  Teil  offensichtlich  unzuverlässig, ­
  so  daß  irgendwelche  sicheren  Grundlagen  damit  nicht
gewonnen  werden  konnten.
Die  mit  Bekanntmachung  «des  -  Stellvertreters  des  Reichskanzlers ­
  vom  18.  Mai  1916  (RGBl.  S.  383)  angeordnete  Erntefl
  ä  ch  e  n  °  (§  r  h  e  b  u  n  g,  die  in  der  Zeit  vom  1.  bis  20.  Juni  1916
durchgeführt  wurde,  beschränkte  sich  wieder,  wie  diejenigen  der
früheren  Jahre,  darauf,  Kohlrüben  (Bodenkohlrabi,  Wruken),
Runkelrüben,  Wasserrüben  einschließlich  Herbstrüben  und  Stoppelrüben ­
  und  Möhren  (Karotten)  getrennt  aufzuführen,  im  übrigen
aber  den  „feldmäßigen  Gemüsebau  zur  menschlichen  Nahrung"  in
einer  Spalte  gemeinsam  zu  erfassen.  Hiermit  war  naturgemäß
den  Zwecken  der  Reichsstelle  wenig  gedient.  Bei  der  durch  Bekanntmachungen ­
  vom  21.  Juni  1916  (RGBl.  S.  547)  und  vom
31.  August  1916  (RGBl.  S.  989)  für  die  Zeit  zwischen  20.  September ­
  und  5.  Oktober  angeordneten  Erntevorschätzung  war  der
feldmäßige  Gemüsebau  ganz  weggelassen  worden.
Den  Bemühungen  der  Reichsstelle  gelang  es  dann,  für  die
Ernteflächen-Erhcbung  im  Jahre  1917,  die  durch  Bekanntmachung
vom  20.  Mai  1917  (RGBl.  S.  413)  für  die  Zeit  vom  15.  bis
25.  Juni  angeordnet  wurde,  eine  Trennung  der  Spalte  „feldmäßiger
  Anbau  zur  menschlichen  Nahrung"  in  Weißkohl,  alle
sonstigen  Kohlarten  und  alle  sonstigen  Gemüsesorten  zu  erreichen,
auch  für  die  Erntevorschätzung  in  der  Zeit  vom  20.  September
bis  6.  Oktober  (Bekanntmachung  vom  21.  Juni  1916,  RGBl.
S.'  635)  eine  Aufnahme  der  Ernte  an  Kohlrüben,  Runkelrüben,
Mairllben,  Wasserrüben  und  Weißkohl  durchzusetzen.  Eine  weitergehende ­
  Gliederung  der  Erhebungen  glaubten  die  statistischen
Ämter  wegen  der  in  der  Kriegszeit  damit  verbundenen  Schwierigkeiten ­
  nicht  durchführen  zu  können.
Für  die  Maßnahmen  der  Reichsstelle,  die,  durch  die  Verhältnisse ­
  bedingt,  immer  weitergehend  und  einschneidender  werden
mußten,  für  die  Durchführung  der  Lieferungsverträge  und  der
öffentlichen  Bewirtschaftung  wurde  dies  überaus  störend.  Die
statistische  Abteilung  der  R  e  i  ch  s  st  e  l  l  e  hat  in  ihren
Bemühungen,  sich  nunmehr  selbst  Material  zu  verschaffen,  nicht
nachgelassen  und  auch  wertvollen  Stoff  sammeln  können.  Zwei  besonders ­
  wichtige  Erhebungen  konnte  sie  jedoch  allein  nicht  durchführen, ­
  weder  die  Erfassung  des  gartenmäßigen  Anbaues ­
  an  Gemüse,  der,  wie  sich  immer  mehr  herausstellte,  eine
überaus  wichtige  Rolle  namentlich  bei  Beurteilung  der  Frage
spielte,  inwieweit  ein  Bezirk  ganz  oder  zum  Teil  auf  die  Verl«

            
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