Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

Xer  Wert  einer  Durchschnittsernte  an  Gemüse  wurde  auf  ettva
300  Millionen  M.  geschätzt,  ungefähr  für  Len  dritten  Teil  dieser
Summe  mußte  Gemüse  aus  dem  Auslande  eingeführt  werden,  um
den  Gesamtbedarf  zu  befriedigen.  Wie  sich  die  Einfuhren  im  ein
zelnen  gestalteten,  soll  später  besprochen  werden-,  nur  soviel  sei  festgestellt,
  daß  sie  zunächst  beträchtlich  sanken,  und  dgß  in  den  ersten
Kriegsmonaten  auch  die  inländische  Erzeugung  zum  mindesten
nicht  gesteigert  werden  konnte,  während  der  Bedarf  sehr  bald  ganz
beträchtlich  steigen  mußte.
b)  Die  steigende  Bedeutung  der  Gemüscnahrmrg  während  des
Krieges.
Um  sich  ein  Bild  von  der  steigenden  Bedeutung  der  Gemüse
kost  für  die  gesamte  Bevölkerung  zu  machen,  muß  man  sich  folgende
Entwicklung  vor  Augen  halten,  welche  die  deutsche  Ernährungswirtschaft ­
  unter,  dem  Druck  der  Aushungerungspolitik  der
Entente  genommen  hat.
Bereits  durch  Bekanntmachung  vom  25.  Januar  1915
(RGBl.  S.  35)  war  eine  Beschlagnahme  der  Vorräte  an  Brotgetreide ­
  und  Mehl  erfolgt  und  eine  Verbrauchsregelung  eingeführt
worden,  wonach  den  Kommunalverbänden  nur  bestimmte  Mengen
an  Brotgetreide  und  Mehl  überwiesen  wurden,  die  naturgemäß
geringer  waren  -als  der  Friedensverbrauch.  Schon  damals  wurde
den  Kommunalverbänden  freigestellt,  die  Abgabe  und  die  Entnahme ­
  von  Brot  und  Mehl  auf  bestimmte  Mengen,  Abgabestellen
und  Zeiten  sowie  in  anderer  Weise  zu  beschränken.  Die  Möglichkeit ­
  der  Einführung  einer  Brotkarte  war  somit  schon
gegeben.  Eine  solche  wurde  allgemein  und  zwangsweise  vorgeschrieben ­
  durch  Bekanntmachung  über  den  Verkehr  mit  Brotgetreide ­
  und  Mehl  aus  dem  Erntejahre  1915  vom  28.  Juni  1915
(RGBl.  S.  363).  Die  Menge  an  Mehl,  -die  täglich  auf  den  Kopf
der  Zivilbevölkerung  im  Deutschen  Reich  verbraucht  werden  durfte,
wurde  von  -der  Reichsgetreidestelle  mit  Wirkung  vom  15.  September ­
  1915  auf  225  g  festgesetzt,  nachdem  sie  vorübergehend
»och  geringer  gewesen  war.  Das  war  jedenfalls  erheblich  weniger,
als  der  Normalverbrauch  im  Frieden  gewesen  war;  denn  nach  einer
vom  englischen  Handelsamt  veranstalteten  Erhebung  über  die
Lage  der  Industriearbeiter  in  den  Jahren  1904  bis  1907*  war

*  Vgl.  Wagemann,  Die  Nahrungsmittelwirtschaft  de?  Auslandes, ­
  in  Heft  a  der  „Beiträge  zur  Kriegswirtschaft",  <55  7
            
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