Full text: Der öffentliche Haushalt Hamburgs im 15. und 16. Jahrhundert

Heinz Pottho{f, 
IV. Einnahmen. 
Wie verschaffte sich nun Hamburg die zur Befriedigung 
der Bedürfnisse erforderlichen Mittel? Nur ein sehr geringer 
Teil wurde von der Stadt selbst hergestellt, wie die Münzen 
und einige Baumaterialien; ein ebenso unbedeutender Teil 
wurde von den Bürgern in natura geleistet, wie die Dienste 
der Ratsherren, der Wachdienst, Mühlenrenten. Der weitaus 
überwiegende Rest sowohl von Dienst- als Sachbedarf wurde 
gekauft, und die Finanzwirtschaft drehte sich um die Frage 
nach der Beschaffung des nötigen Geldes. 
1. Regelmäßige Einnahmen. 
a) Aus Besitz und Unternehmungen der Stadt. 
Das Vermögen der Stadt an Grund und Boden war 
nicht unbedeutend, doch betrugen die Einnahmen daraus im 
ganzen nur etwa 7—8 °/o der Gesamteinnahmen. Den Haupt- 
bestandteil bildete die Miete von Häusern und Grundstücken, 
die zusammen gebucht wurde mit den Zinsen von ausge- 
liehenen Kapitalien unter der Rubrik vedditus et hura und 
jährlich 1—2000 ZZ im Durchschnitte betrug. Vergrößert 
wurden diese Einnahmen durch das Belegen neuer Kapitalien 
und den Ankauf von Erben, verringert durch Kapitalisierung 
von Renten, Verkauf von Erben und seit dem Ende des 
15. Jahrhunderts auch durch den Verkauf von Renten‘). 
Monate auf die Stände verteilten und anfangs 128 000 fl., bald aber 
geringere Summen einbrachten. Seit 1507 wurde !/3—'/2 der Summen 
von den Städten aufgebracht und !/y des ganzen Zugs von den freien 
Reichsstädten. Nach ZEUMER wurden bewilligt 
1521—29 ein ganzer Zug gegen die Türken 
1530 ein ganzer Zug gegen die Türken 
1535 ein ganzer Zug gegen die Wiedertäufer 
1541 ein halber Zug gegen die Türken. 
In den Kämmerei-Rechnungen finde ich nur den letzten, der 1544/5 
in 2 Kontributionen von je !/4 fl. auf 100 fl. Vermögen eingezogen wird. 
Vgl. ZEUMER, Deutsche Städte-Steuer, S. 158/59; GEFFCKEN, Finanz- 
wissenschaft bei SCHÖNBERG, Handbuch Bd. HIT, I S.17; Artikel: Reichs- 
steuer im Handwörterbuche. 
“;: Diese stammten wahrscheinlich vorwiegend aus dem Nachlasse von 
Verstorbenen, von deren Erben sie an Stelle des noch zu besprechenden 
zehnten Pfennigs der Stadt übergeben wurden. KOPPMANN 7. XX. 
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