Der Bankdirektor.
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Namentlich das teilweise horrende Einkommen der Herren
restaurierte sehr schnell wieder ihre öffentliche Geltung.
Mit dem durchschnittlichen Einkommen der Bank
direktoren dürsten die Mehrzahl der gutsituierten Bankiers
der alten Zeit ganz gern getauscht haben. Das feste Ge
halt, das sie beziehen, bewegt sich in der Regel allerdings
nur zwischen 12000 und 24000 Mark. Aber die Tan
tiemen von der eigenen Bank und von den Akttenge-
sellschaften, deren Aufsichtsrat sie angehören, erhöhen diese
festen Bezüge um ein ganz Wesentliches. Den jährlichen
Verdienst des verstorbenen Adolph von Hansemann, des
ehemaligen Geschäftsinhabers der Diskontogesellschaft,
schätzte man allein aus dem Bankbetriebe auf 760000 Mark
bis 1 Million. Und es gibt auch unter den jüngeren
Bankdirektoren eine ganze Reihe, deren Einkommen man
auf 300000 bis 500000 Mark im Zähre schätzt.
Wenn der Bankdirektor auch formell nur ein An
gestellter ist, so darf man seine Machtvollkommenheit doch
nicht unterschätzen. Dem Namen nach hängt er ja von
der Gewalt des Aufsichtsrates ab, der mit ihm den An
stellungsvertrag schließt und ihn bei seiner Geschäftsführung
beaufsichtigen soll. Zn Wirklichkeit aber ist das Ver
hältnis in den allermeisten Fällen gerade bei den Banken
doch umgekehrt. Ein nicht unerheblicher Teil der Aktien
des Znflltuts pflegt im Besitz von Verwandten und
Freunden der Direktoren zu sein, so daß er vor unlieb
samen Überraschungen gesichert ist. Natürlich hängt seine
Posillon von dem Grade des Ansehens, das er in Fach
kreisen genießt, und von der Tüchtigkeit außerdem ab.
Aber die finanzielle Machtstellung in der Generalver
sammlung ermöglicht doch unleugbar manchem wenig Be
gabten, seine Stellung, in die er durch Protektton oder
seltener durch die Anciennität gelangt ist, festzuhalten.
Die Protektton spielt natürlich auch bei Besetzung der