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Zweiundzwanzigstes Buch.
beide schließlich sozial verankert. Aber der Vater Goethes war
kaiserlicher Rat und seine Mutter eine Frankfurter Patrizier⸗
tochter: der nächsten Aszendenz nach gehörte Goethe dem neuen
hohen Bürgertum an, dessen Bildung sich in dem Jahrhundert
nach dem Dreißigjährigen Kriege vollzogen hatte. Anders
Schiller. Sein Vater war ein Wundarzt, der es schließlich
bis zum Major brachte, seine Mutter eine Wirtstochter: er
entstammte den besseren Schichten des bürgerlichen Mittel⸗
standes. Und so verkörpern die Eltern beider Dichter die
beiden neuen Klassen des Bürgertums im 18. Jahrhundert,
deren gemeinsamem, sich ergänzendem Streben der Aufschwung
der Nation zu einer primitiven Volkswirtschaft des Unter
nehmertums zu danken war.
Nicht minder läßt sich von einer komplementären Bildung
beider Dichter nach ihrer geistigen Herkunft sprechen. Die
Väter von beiden hatten viel ähnliches: nüchterner Rationa—
lismus, tüchtiges Wesen: und wenn Schillers Vater in den
Jahren 170768 ,Okonomische Beiträge zur Verbesserung des
bürgerlichen Wohlstandes“ erscheinen ließ und darin für eine
rationelle Baumzucht eintrat, so dürfen wir annehmen, daß
der alte Herr Rat diese Schrift, hätte er sie gekannt, sicher
zur Hand genommen haben würde. Aber die Söhne sind
nicht den Vätern nachgeraten, sondern den Müttern. Und da
welch gegensätzliche Ergänzung! Auf der einen Seite die
Mutter Schillers, kleinbürgerlich schlicht, ohne literarisch⸗
ästhetische Ambitionen, in einem fast mystischen Christentum
als dem geistigen Mittelpunkt ihres Daseins geruhig lebend —
und auf der anderen die Frau Rat, die resolute Frau in der
großen Frankfurter Haube, die „alles gleich frischweg tat und
den Teufel verschluckte, ohne ihn erst lange zu begucken,“ die
in naiver Demut rühmen konnte: „Ich habe die Gnade von
Gott, daß noch keine Menschenseele mikveranüat von mir weg⸗
gegangen ist.“
Ja selbst bis auf die körperliche Ausstattung erstreckte sich
der ergänzende Gegensatz der Dichter. Man weiß, wie Goethe
den Zeitgenossen, und nicht zuletzt den Frauen, als Apoll galt: