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der Mitgliedschaftserwerb nicht vor sich gehen kann®). Bei
solcher Betrachtungsweise vermag die Tatsache, daß bei einem
Teil des Gesamtvorgangs die Bank an Stelle der AG. als Kon-
trahentin handelnd auftritt, den unmittelbaren Zusammenhang
zwischen dem Erwerb der Aktien durch den Treuhänder und den
mit Rücksicht auf diesen Erwerb getroffenen Vereinbarungen
zwischen AG. und Vertrauensmann, d.h. die tatsächliche und
rechtliche Einheit des gesamten rechtsgeschäftlichen Tatbestands
nicht zu verdunkeln.
2) Vgl.-oben 8 1, 11.