Full text: Eigene Aktien und Verwaltungsaktien

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der Mitgliedschaftserwerb nicht vor sich gehen kann®). Bei 
solcher Betrachtungsweise vermag die Tatsache, daß bei einem 
Teil des Gesamtvorgangs die Bank an Stelle der AG. als Kon- 
trahentin handelnd auftritt, den unmittelbaren Zusammenhang 
zwischen dem Erwerb der Aktien durch den Treuhänder und den 
mit Rücksicht auf diesen Erwerb getroffenen Vereinbarungen 
zwischen AG. und Vertrauensmann, d.h. die tatsächliche und 
rechtliche Einheit des gesamten rechtsgeschäftlichen Tatbestands 
nicht zu verdunkeln. 
2) Vgl.-oben 8 1, 11.
	        
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