Full text: Eigene Aktien und Verwaltungsaktien

ST. 
Erwerb eigener Aktien und ihr Stimmrecht, 
Die nach dem Weltkrieg in besonders starkem Maß auf- 
tretende Konzentrationsbewegung in Handel und Industrie, die in 
ihrem Gefolge oder aus anderen Gründen allenthalben ausge- 
fochtenen Machtkämpfe innerhalb der fremden Einflüssen leichter 
zugänglichen Kapitalgesellschaften haben die schon vielerörterte, 
zeitweise aber auch wenig beachtete rechtliche Beurteilung der 
„eigenen Aktien‘ bzw. der „eigenen Geschäftsanteile‘ in der 
Hand der AG. oder G.m.b.H. zu einem Problem von weit- 
tragender Bedeutung erhoben. Standen früher vorzugsweise die 
vermögensrechtlichen Auswirkungen des Besitzes an eigenen Mit- 
gliedschaftsrechten, ihre Behandlung in der Bilanz, bei der Divi- 
dendenverteilung und Liquidation sowie die Sorge für die Sicher- 
heit der Gesellschaftsgläubiger im Vordergrund der Betrachtung, 
Gedanken, die offenbar auch der Verbotsvorschrift der 88 226 
HGB., 33 GmbHGes. zugrunde liegen, so beansprucht heute 
die Möglichkeit für die Verwaltung oder eine machtlüsterne 
Mitgliedergruppe, mit Hilfe eines größeren Postens eigener 
Aktien die Gesellschaft zu beherrschen, erhöhte Aufmerksamkeit. 
Eine allgemein überzeugende Lösung dieser Fragen ist noch 
nicht gefunden. Unvereinbar stehen sich in Literatur!) und Recht- 
sprechung zwei Meinungen gegenüber, von denen die herrschende 
ein Ruhen der Mitgliedschaftsrechte für die Zeit ihrer Vereini- 
gung mit der juristischen Person, auf die sie sich beziehen, an- 
nimmt, während die Vertreter gegenteiliger Auffassung der Ge- 
sellschaft die volle Ausübung aller Mitgliedschaftsrechte wie jedem 
anderen Aktionär oder Gesellschafter gestatten wollen. Muınche 
verzichten überhaupt auf eine grundsätzliche Lösung von einem 
einheitlich durchgeführten Gesichtspunkt aus und suchen lediglich 
in isolierter Betrachtung aller Einzelfragen zu praktisch brauch- 
baren Ergebnissen zu gelangen. 
I. Übertragung von Mitgliedschaftsrechten. 
Die verschiedenartigen Ansichten über die Möglichkeit einer Mit- 
gliedschaft der AG. oder GmbH. in der eigenen Korporation wer- 
1) Vgl. insbesondere Fischer in Ehrenb. Hdb. Ill, 1, S. 167 {f. 
und die dort Zit. Weitere Literatur bei Hachenburg, Komm. z. 
GmbHGes, V. Aufl. Bd. I, 8 33 Anm. 16. 
Ruth, Eigene Aktien und Verwaltungsaktien.
	        
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