I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie. _
andrerseits ebenfalls auch wieder die Gefahr, die in der Verwendung
der Analogie liegt. Er hätte sich die hinsichtlich des
Mir gemachte Beobachtung nur als heurisstisches Prinzip dienen
lassen sollen. Er ging aber darüber hinaus und mißhandelte
zugunsten seiner Analogien die Aussagen der unmittelbaren
Quellen über die Verhältnisse der alten Germanen. Der Hauptfehler
seines Buches liegt eben in dem, worin die Begründer
der Theorie vom Ureigentum gefehlt haben: er legt zuviel Wert
auf die Vergleichung und zu wenig auf die unmittelbare Interpretation
der Quellen.!)
Wir klagen keineswegs die Vergleichung an sich an. Aber
wir stellen in den Vordergrund die unmittelbaren Nachrichten
und verlangen ferner, daß Herausarbeitung, Auswahl und
Zusammensstellung der Vergleichsobjektte mit der größten Umsicht
vorgenommen werden. ?) Der weite Blick muß seine Ergänzung
durch sorgfältige Kleinarbeit in Klarstellung der Begriffe
)) und Zuverlässigkeit der Interpretation finden. Der
Respekt vor den unmittelbaren Aussagen der Quellen wird
erhöht, wenn man sich stets gegenwärtig hält, daß jeder analoge
Fall für sich doch auch nur durch mühsame Interpretation von
Rechts wegen gewonnen werden kann. In der Praxis stellt
sich freilich die Sache unendlich oft so, daß man es mit dem herangezogenen
„analogen Fall“ nicht so schwer nimmt, jsich etwa
mit einer Mitteilung aus dritter oder vierter Hand begnügt.
So viel über die Frage, welche Dienste die unmittelbare
Interpretation und die Analogie für die einfache Ermittlung
der Tatsachen leisten. Wenn man nun darüber hinausgehen
1) Von K. Bücher, einem der einflußreichsten Begründer der
Lehre vom Ureigentum, wollen wir übrigens um der Gerechtigkeit
willen hervorheben, daß er keineswegs in allen seinen Schriften von
der historischen Analogie einen so starken Gebrauch gemacht hat wie
in dem hier in Betracht kommenden Werk. In einer wichtigen Kontroverse
hat er einmal gegenüber Roscher den Sat geltend gemacht, die
Analogie sei kein Beweis (Bevölkerung von Frankfurt a. M. I, S. 590).
2) Vgl. Ratzel, H. Z. 93, S.40.
3) Vgl. Deutsche Literaturzeitung 1909, Nr. 15, Sp. 904 (zu
dem bekannten Fall Jensen-Gilgameqsch).
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