(über den Begriff der Territorialwirtjschaft). :
getan werden, führen nicht zu einer „Territorialwirtschaft“,
sondern zu der Volks-, teilweise sogar Weltwirtschaft.
Wenn wir der Politik der deutschen Landesherren die Wir-
kung und Bedeutung für das Wirtschaftsleben des 16. bis 18.
(oder 17.) Jahrhunderts, die Schmoller ihnen beimißt, absprechen,
so unterschätzen wir die Wichtigkeit des politischen Faktors für
die wirtschaftliche Entwickelung keineswegs. Wir sehen viel-
mehr gerade in der Tatsache, daß die politische Schwäche Deutsch-
lands, seine Zerspitterung mit einem Zurückbleiben in wirt-
schaftlicher Beziehung zusammenfällt, einen Beweis für seinen
Einfluß, wie andererseits der wirtschaftliche Aufschwung, den
Deutschland seit 1871 genommen hat, auf unsere großen Siege
zurückgeht. Wir wollen auch der Arbeit der Landesherren in
der auf das Mittelalter folgenden Zeit die Anerkennung im all-
gemeinen nicht versagen. Aber ihre Tätigkeit ist im 16. und
meistens auch noch im 17. Jahrhundert mehr anderen Fragen
als den wirtschaftlichen gewidmet. Die Vergrößerung des
Territoriums, die Niederwerfung und Angliederung lokaler
Gewalten mannigfacher Art!), die Herstellung von Ordnung
und Stcherheit?), die großen kirchlichen Angelegenheiten, die
Reform der Verwaltungsorganisations), die im Zusammen-
hang mit der Rezeption des römischen Rechts vorgenommenen
Kodifikationen – das waren Probleme, deren Bewältigung
gewiß nicht gering anzuschlagen ist. Von den wirtschaftlichen
Fragen sind es jedoch hauptsächlich nur die Steuerverfassung,
das Münzwesssen und die Domänenverwaltung, in geringerm
Grade die Landwirtschafts) als solche, die eine selbständige
1) Es handelt sich hier keineswegs bloß um die Beseitigung der
Autonomie der Städte. Über eine andere Kategorie vgl. z. B. meine
landständische Verfassung in Jülich und Berg, Teil III, Heft 2. S. 183ff.
?) Nähere Ausführungen hierüber s. in meinen Landtagsakten
von Jülich-Berg, Bd. 1, S. 113 ff. und 139 ff.
3) S. mein Territorium und Stadt, S. 283 ff.; Rachfahl, D. Ur-
sprung der monarchischen Behördenorganisation Deutschlands in der
Neuzeit, Jahrbücher f. Nat.-Ök. 105, S. 433 ff.
+) Val. oben S. 539 Anm. 107 und S. 95 f.
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