Full text: Nationale Bodenreform

land damals jährlich die Zinsen für 600 Millionen Fran- 
fen aus ausländischen Staatsschulden, und ließ sich dafür 
die Produkte der betreffenden Länder kommen, wodurch 
die eigenen Arbeiter arbeitlos wurden. Ahnliche Mittei- 
lungen konnten aus Dänemark und Frankreich gemacht 
werden. 
Die zahlreichen Berichte und Einzelbesprechungen 
hatten im übrigen ergeben, daß ein einheitliches vor- 
gehen in allen Ländern nicht möglich sei. In einem 
Lande mochte die Einziehung der Grundrente in Form 
einer Single tax, anderswo die Verstaatlichung mit Ver- 
pachtung, hier die Wegsteuerung ohne Entschädigung, 
dort der Abkauf ratsamer erscheinen. Die alle einende 
Grundlehre wurde in folgendem Beschlusse zum Aus- 
druck gebracht: 
„Jn Anbetracht dessen, daß der Grun d und Boden 
von den Meliorationen abgesehen, nicht das Erzeugnis der 
Arbeit ist, daß er das Rohmaterial und die Quelle ist, aus 
der alles für das Leben Notwendige gezogen wird; 
in Anbetracht dessen, daß die Arbeit die einzige Grund- 
lage des Privateigentums ist; 
in Anbetracht dessen, daß das Privateigentum die 
Versklavung oder Ausbeutung der Arbeit zur Folge hat; 
in Anbetracht endlich, daß die soziale Lage G e f a h r en 
erzeugt, die, wenn vernachlässigt, schließlich jede Ordnung un- 
möglich machen würden; 
erklärt diese Versammlung, daß das Privatgrundeigentum 
aufhören sollte, um durch seine An e i g n u n g zum V or - 
teil Aller ersett zu werden.“*) 
Mit einem an die Versammlung sich anschließendem 
Festmahl schloß der erste Kongreß, der durch die Teil- 
nahme von Henry George denkwürdig geworden ist. Ein 
gleichartiger Kongreß hat nicht wieder stattgefunden. 
*) Deutsch Land 1889 Nr. 29. 
h. 
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