land damals jährlich die Zinsen für 600 Millionen Fran-
fen aus ausländischen Staatsschulden, und ließ sich dafür
die Produkte der betreffenden Länder kommen, wodurch
die eigenen Arbeiter arbeitlos wurden. Ahnliche Mittei-
lungen konnten aus Dänemark und Frankreich gemacht
werden.
Die zahlreichen Berichte und Einzelbesprechungen
hatten im übrigen ergeben, daß ein einheitliches vor-
gehen in allen Ländern nicht möglich sei. In einem
Lande mochte die Einziehung der Grundrente in Form
einer Single tax, anderswo die Verstaatlichung mit Ver-
pachtung, hier die Wegsteuerung ohne Entschädigung,
dort der Abkauf ratsamer erscheinen. Die alle einende
Grundlehre wurde in folgendem Beschlusse zum Aus-
druck gebracht:
„Jn Anbetracht dessen, daß der Grun d und Boden
von den Meliorationen abgesehen, nicht das Erzeugnis der
Arbeit ist, daß er das Rohmaterial und die Quelle ist, aus
der alles für das Leben Notwendige gezogen wird;
in Anbetracht dessen, daß die Arbeit die einzige Grund-
lage des Privateigentums ist;
in Anbetracht dessen, daß das Privateigentum die
Versklavung oder Ausbeutung der Arbeit zur Folge hat;
in Anbetracht endlich, daß die soziale Lage G e f a h r en
erzeugt, die, wenn vernachlässigt, schließlich jede Ordnung un-
möglich machen würden;
erklärt diese Versammlung, daß das Privatgrundeigentum
aufhören sollte, um durch seine An e i g n u n g zum V or -
teil Aller ersett zu werden.“*)
Mit einem an die Versammlung sich anschließendem
Festmahl schloß der erste Kongreß, der durch die Teil-
nahme von Henry George denkwürdig geworden ist. Ein
gleichartiger Kongreß hat nicht wieder stattgefunden.
*) Deutsch Land 1889 Nr. 29.
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